Prozess in Mönchengladbach Gericht: Amokfahrer ist schuldunfähig

Mönchengladbach · Der Mann, der mit 94 km/h bei Rot in die Kreuzung raste und dabei eine 46-jährige Radfahrerin tötete, ist immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Das Schwurgericht in Mönchengladbach ordnete am Dienstag an, ihn in einer Psychiatrie unterzubringen.

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Am Dienstag fiel das Urteil im Prozess um den Amokfahrer: Der psychisch kranke Mann, der eine Radfahrerin tötete, wird in eine geschlossene Klinik untergebracht. "Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit" hatte der Staatsanwalt dem 37-jährigen Angeklagten, der sein Medizinstudium kurz zuvor beendet hatte, vorgeworfen.

Als der Autofahrer am 20. September 2012 an der Kreuzung Monschauer Straße/Immelmannstraße mit seinem Auto auf die Radfahrerin prallte, litt er bereits seit längerem an einer schweren psychotischen Störung mit depressiven Verstimmungen und Unsicherheitsgefühlen. So hieß es am Dienstag im Gutachten des Psychiaters Dr. Martin Albrecht. Der Mönchengladbacher leide an einer schizoaktiven Psychose, so der psychiatrische Sachverständige am Dienstag.

Der 37-Jährige hatte im Gerichtssaal beteuert, nichts von der Psychose bemerkt zu haben. Freunde hatten ihn vergeblich aufgefordert, sich in der Klinik behandeln zu lassen. Die nicht vorhandene Krankheitseinsicht sei typisch für diese Psychose, so Dr. Albrecht am Dienstag. Der Amokfahrer sei nicht in der Lage gewesen, den Unrechtsgehalt seiner Handlungsweise zu erkennen, war ein weiteres Ergebnis des Gutachtens. Deshalb seien sowohl die Einsichtsfähigkeit als auch die Steuerungsfähigkeit des 37-Jährigen aufgehoben. Er müsse in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und in einer Langzeittherapie mit Medikamenten behandelt werden.

Der Amokfahrer könne nichts dafür, so der Gutachter, der zugleich ergänzte: "Aber der intelligente Mann ist immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Er muss in der Klinik bleiben." Dabei ging der Gutachter noch einmal auf die unsinnigen Äußerungen ein, mit denen der offensichtlich verwirrte Pkw-Fahrer kurz vor dem Unfall im September im Holt aufgefallen war. Nachdem der 37-Jährige bereits vor dem Unfall zu schnell und im Slalom um andere Fahrzeuge gefahren war, hatte er an einer Tankstelle Augenzeugen mit der Bemerkung erschreckt: "Was muss ich tun, um jemanden leiden zu lassen." Am Ende war das Schwurgericht dem Gutachten von Dr. Martin Albrecht gefolgt und hatte die Unterbringung des noch immer gefährlichen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Außerdem entzogen die Richter dem 37-Jährigen die Fahrerlaubnis. Vor Ablauf von zwei Jahren darf die Behörde ihm keine neue Fahrerlaubnis ausstellen.

Abschließend machte der Kammervorsitzende Lothar Beckers in der Urteilsbegründung noch klar, dass sich der Amokfahrer, wenn er nicht krank wäre, wegen Mordes aus Heimtücke hätte vor Gericht verantworten müssen. Denn die 46-jährige Radfahrerin war arg- und wehrlos, als sie damals bei Grün losfuhr. Aber der Mönchengladbacher leide an einer krankhaften seelischen Störung und sei deshalb nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seines Handelns einzusehen. Der 37-Jährige wirkte am Ende auf seiner Bank sehr einsam. Auf den Hinweis, er könne Revision einlegen, reagierte der 37-Jährige nicht.

(RP/jco)
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