Mönchengladbach Geldstrafe wegen zwei Promille am Steuer

Mönchengladbach · In der Nacht zum 6. September vergangenen Jahres war der Autofahrer an der Landgrafenstraße einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Doch dem offensichtlich betrunkenen Mann gelang es damals, mit dem Fahrzeug davon zu fahren. Dabei verursachte er einen Unfall.

Ein zweiter Fluchtversuch - diesmal zu Fuß - misslang dem Mönchengladbacher. Gegen 4.45 musste sich der 29-Jährige einer Blutprobe unterziehen, die dann immerhin einen Alkoholpegel von 2,17 Promille ergab. Anschließend erhielt der Verkehrssünder einen Strafbefehl, gegen den er rechtzeitig Einspruch einlegte.

Gestern musste der 29-Jährige vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Trunkenheit am Steuer in zwei Fällen und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort warf ihm der Staatsanwalt vor. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe nicht, verwies dabei aber auf sein geringes Einkommen.

Der Angeklagte habe ohne zu zögern ein Geständnis abgelegt und sei strafrechtlich seit fünf Jahren nicht mehr aufgefallen, machte der Verteidiger für seinen Mandanten geltend. Der Unfallschaden, den der betrunkene Autofahrer in der Septembernacht auf der Flucht noch verursacht hatte, sei mit 300 Euro doch nicht schwer gewesen. Außerdem habe der Mönchengladbacher bereits seit fünf Monaten auf seinen Führerschein verzichten müssen, hieß es außerdem im Plädoyer des Verteidigers. Dadurch sei der Verkehrssünder doch auch so schon bestraft, so der Rechtsanwalt.

Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten eine Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro). Am Ende verurteilte das Gericht den Mönchengladbacher wegen Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe von 1620 Euro (90 Tagessätze zu je 18 Euro). Die Geldstrafe kann der Angeklagte in Raten von 50 Euro zahlen. Außerdem bleibt es bei der Entziehung der Fahrerlaubnis von zwölf Monaten. Weil der Autofahrer bis jetzt fünf Monate lang auf die Fahrerlaubnis verzichten musste, bleiben noch sieben Monate ohne Führerschein. Er akzeptierte das Urteil sofort.

(RP)
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