Mönchengladbach Geldstrafe wegen Beihilfe zum Computerbetrug

Mönchengladbach · Schweigend saß der Rentner im Amtsgericht auf der Anklagebank. Geldwäsche hatte die Staatsanwaltschaft dem Mönchengladbacher in einem ersten Verfahren vorgeworfen. Der 62-Jährige war zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden, hatte anschließend mit Erfolg Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte das Urteil mangels Beweises aufgehoben und den Fall an ein anderes Gladbacher Gericht zurück verwiesen.

Der Rentner sagte am Donnerstag kein Wort. Dagegen erinnerte sich das Opfer des Falles noch sehr genau. Der 53-jährige Mechaniker wollte seiner Tochter 50 Euro Taschengeld überweisen und nutzte dabei das Internetbanking. Doch die Tochter verständigte den Vater: "Das Geld ist nicht da". Bald war klar, es hatte eine Fehlbuchung bei der Sparkasse gegeben. Aber auf dem Konto des Angeklagten waren am 1. Februar vorigen Jahres 3572 Euro gelandet. Nur einen Tag später hatte der Rentner 3000 Euro von seinem Konto, das seit Monaten kaum Bewegungen aufwies, abgehoben. Wie das fremde Geld auf sein Konto kam, hatte der Kontoinhaber nicht nachgefragt. Für die Staatsanwaltschaft stand bald fest, dass ein unbekannter Vortäter die Überweisung des Mechanikers im Internetbanking manipuliert hatte und dass das Geld somit aus gewerbsmäßigem Computerbetrug stammte.

Der 53-Jährige, der den Angeklagten zum ersten Mal im Gerichtssaal sah, erhielt sein Geld zurück. Am Ende forderte der Staatsanwalt für den Mönchengladbacher wegen Beihilfe zum Computerbetrug erneut eine Geldstrafe. Der Angeklagte habe die 3000 Euro von seinem Konto, auf das er nicht einmal seine Rente einzahlte, abgehoben und das nur einen Tag nach Eintreffen des fremden Geldes. Die Verteidiger forderten vergeblich Freispruch für ihren Mandanten. Auch der Richter war überzeugt, dass ein Vortäter mit "Fishing" das Geld auf das Konto des Angeklagten geleitet hatte. Offenbar waren die 3000 Euro für den Haupttäter bestimmt und der Rest für den Angeklagten. Alles andere widerspreche der Lebenserfahrung, so der Richter. Der 62-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

(RP/ac)
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