Mönchengladbach Geld aus Sex-Agentur nicht versteuert: Haftstrafe

Mönchengladbach · Weil sie Einnahmen aus einer betrügerischen Seitensprung-Agentur nicht versteuert hatten, ist ein Ehepaar von der Wirtschaftsstrafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verurteilt worden. Die Staatsanwältin warf dem Ehemann (46) und der Mutter von drei Kindern (35) vor, jahrelang weder Einkommenssteuer-, noch Umsatzsteuer-, noch Gewerbesteuererklärungen abgegeben zu haben. Der 46-Jährige, der bereits eine Strafe wegen eines ähnlichen Deliktes verbüßt, wurde aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht.

Laut Anklage soll sich die 35-jährige Mönchengladbacherin außerdem in zwei Fällen des gewerbsmäßigen Betruges schuldig gemacht haben. So soll sie in den Jahren 2008 und 2009 bei der Arge Leistungen beantragt haben, obwohl sie damals als Strohfrau an der Firma ihres Mannes beteiligt und deshalb gar nicht leistungsberechtigt war.

Beide Angeklagte legten ein Geständnis ab und gaben sich als hartnäckige Steuersünder zu erkennen. Die Firma des Mannes, das wurde im Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer bekannt, war eine Seitensprung-Agentur. Diese Firma bot in Anzeigenblättern Männern erotische Kontakte mit sexwilligen Frauen an. Im Call-Center des Angeklagten konnten die Kunden gegen einen beträchtlichen Mitgliedsbeitrag wöchentlich zweimal mit sexbereiten Frauen telefonieren und sich verabreden. Der 45-Jährige hatte die erste Seitensprung-Agentur 2006 abgemeldet. Zwei Jahre später versuchte der Mönchengladbacher mit einer zweiten Seitensprung-Agentur erotisch interessierte Männer zu werben. Dabei setzte er die 35-Jährige als Strohfrau ein. Sie stellte zwei Konten zur Verfügung. Das Geschäft lief unter ihrem Namen. Die Ehefrau mietete ein Büro in Mönchengladbach. Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer zahlten die beiden nicht.

Vier Jahre und sechs Monate

Der geständige Ehemann gab in seinem Schlusswort zu bedenken: "Ich habe meine Frau zum Amt geschickt. Zu Hause waren zwei Kinder, für die sie sorgen musste." Außerdem habe er damals versucht, eine Existenz für seine Familie aufzubauen: "Dabei sind mir die Steuern über den Kopf gewachsen". Wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen verurteilte ihn die Wirtschaftsstrafkammer am Ende zu einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Wegen einer überlangen Verfahrensdauer gelten davon sechs Monate als verbüßt. Die 35-jährige Steuersünderin wurde außerdem wegen Betruges in zwei Fällen zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe muss sie nicht verbüßen. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss die Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(RP)
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