Mönchengladbach Gebühren sind jetzt getrennt

Mönchengladbach · Ernst Jubin ist froh, nicht mehr für den Nachbarn mitzahlen zu müssen.

Einer für alle - ist ein historisches Zitat aus der Literatur, aber spielt auch für Grundstückseigentümer eine wichtige Rolle. Das musste der Windberger Ernst Jubin erfahren und wandte sich deshalb an den Bürgermonitor. Das Problem: Jubin hatte sich vor vielen Jahren mit seinem damaligen Nachbar ein Grundstück in einer Eigentümergemeinschaft geteilt, beide bauten darauf ihre Häuser und bezahlten zusammen Straßenreinigungsgebühren. Als der Nachbar verkaufte und ein neuer Eigentümer dessen Haus übernahm, wurde Jubin plötzlich von der Stadt aufgefordert, für beide zu zahlen. Das ist auch rechtens: "Die Inanspruchnahme eines einzelnen Miteigentümers als Gesamtschuldner für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren, zu denen die Straßenreinigungsgebühren zählen, ist zulässig." Mit anderen Worten: Einer haftet für die Gesamtschuld, wenn der andere seinen Anteil nicht zahlt. Eine Trennung der Gebührenbescheide sei nicht möglich.

Unsere Redaktion konfrontierte die jetzt zuständige Mags mit dem Fall. Die bestätigte die Gesetzeslage, die im übrigen für alle Eigentümergemeinschaften wichtig ist: Wer zum Beispiel eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, muss sich genauso mit den anderen Eigentümern einigen. Allerdings hat sich nun doch eine Lösung ergeben: Der Nachbar verkaufte sein Grundstück weiter, und mit dem neuen Eigentümer einigte sich Jubin nun darauf, die Gebühren zu trennen. Dies machten beide auch gegenüber der Mags deutlich, und die reagierte, teilte Jubin mit: "Wir und unsere Nachbarn haben die schriftliche Bestätigung von Mags, dass die Kosten für die Straßenreinigung nun für jeden halbiert sind."

(angr)
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