Gastronomie in Mönchengladbach Gaststätten behalten Betriebserlaubnis länger

Mönchengladbach · Wenn der Gaststättenbetrieb ein Jahr lang ruht, verliert das Lokal seine Zulassung, wenn nicht eine Ausnahmeregelung greift. Die Stadt hat auf die besondere Situation der Pandemie nun reagiert.

 Die Frist für die Betriebserlaubnis von Gaststätten in Mönchengladbach ist verlängert worden.

Die Frist für die Betriebserlaubnis von Gaststätten in Mönchengladbach ist verlängert worden.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Ist eine Gaststätte für ein Jahr nicht in Betrieb, verliert das Lokal oder auch der Club seine Konzession. Das hat ein Jahr nach dem ersten Lockdown einigen Wirten und Betreibern von Clubs in Mönchengladbach durchaus Sorgen bereitet. Sie mussten einen gesonderten Antrag stellen, um eine Ausnahmeregelung zu beantragen. Die Stadt Mönchengladbach hat Ende März mit einer Allgemeinverfügung auf die aktuelle Ausnahmesituation reagiert.