Mönchengladbach Gast beleidigt Taxifahrerin: 1500 Euro Strafe

Mönchengladbach · Jahrelang sei er obdachlos gewesen und habe viel Alkohol getrunken, berichtete gestern ein Schwalmtaler (49) vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht.

"Ich will auch wieder eine Therapie machen", versicherte der Angeklagte eifrig. Tatsächlich musste sich der Arbeitslose gestern wegen Sachbeschädigung und Beleidigung verantworten. Die Sachbeschädigung gab er zu. "Das war am 9. November 2012. Ich war in einem Schwalmtaler Bistro. Ich hatte Bier und Schnaps getrunken", erinnerte sich der Angeklagte. Dann sei seine Ex-Frau hereingekommen, mit der er sich sofort gestritten habe. "Ich trat vor die Tür. Da zersplitterte die Zwischenscheibe", so der 49-Jährige. Dem Wirt habe er den Schaden ersetzt, beteuerte der Angeklagte.

Den Beleidigungsvorwurf bestritt er. Doch eine 44-jährige Taxifahrerin hatte ihn angezeigt und beschuldigt, sie am 20. Juli 2012 mit sexistischen Äußerungen beleidigt und sie während der Fahrt an der Brust und im Schritt betatscht zu haben. Die Taxifahrerin hatte den Fahrgast um 7 Uhr aus einer Elmpter Bar abgeholt. Sie sollte ihn zum Düsseldorfer Flughafen bringen. "Der wollte mich immer begrapschen, aber ich musste doch Auto fahren", beschwerte sich die 49-Jährige in ihrer Aussage. Dann habe er nach einer Softairpistole gegriffen und sie ihr an den Kopf gehalten. Sie habe abrupt gebremst und die Pistole sei aus dem Fenster geflogen.

Am Flughafen habe der Fahrgast das Geld hingelegt und sei gegangen." So war das nicht", so der Angeklagte. Im Alkoholnebel habe er seine Ex-Frau als Hure beschimpft. Die Taxifahrerin habe er damit nicht beleidigen wollen. Die Grapscherei und die Drohung mit der Pistole bestritt er. Die Pistole habe er aus dem Auto geworfen. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von 13 Monaten wegen Beleidigung und Bedrohung. Doch das Gericht sah die Bedrohung mit der Pistole als nicht erwiesen an. Am Ende gab es für den Angeklagten wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 1500 Euro.

(RP)
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