Mönchengladbach Gasexplosion: Landgericht soll Mord nachweisen

Gut zweieinhalb Jahre nach einer Hausexplosion mit einem Toten in Mönchengladbach hat am Düsseldorfer Landgericht erneut der Mordprozess gegen einen 24-jährigen Mechatroniker begonnen.

Gasexplosion in Mönchengladbach
13 Bilder

Gasexplosion in Mönchengladbach

13 Bilder

Der junge Mann soll im März 2008 nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin die Gasleitung in dem Mehrfamilienhaus aufgedreht und so eine Explosion verursacht haben. Dabei war ein Nachbar getötet worden, der Angeklagte selbst und seine damalige Freundin wurden schwer verletzt. Das Mehrfamilienhaus und eine benachbarte Pizzeria wurden völlig zerstört.

Der Prozess wird inzwischen zum dritten Mal neu aufgerollt. Das Landgericht Mönchengladbach hatte den 24-Jährigen bereits zweimal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, beide Male jedoch hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben.

Nun soll das Landgericht Düsseldorf prüfen, ob man dem Mechatroniker tatsächlich einen Mord nachweisen kann. Die Richter am Bundesgerichtshof hatten jeweils kritisiert, dass die Beweisaufnahme in den Prozessen in Mönchengladbach den Angeklagten nicht eindeutig wegen Mordes überführt habe. So sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden, dass der 24-Jährige den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen habe.

In der Neuauflage des Verfahrens in Düsseldorf räumte der junge Mann ein, nach einem heftigen Streit mit seiner Freundin tatsächlich den Gashahn aufgedreht zu haben. Allerdings habe er keine Explosion verursachen wollen.

Er habe lediglich vorgehabt, sich zu vergiften, weil sich die junge Frau von ihm trennen wollte. Als seine Freundin in die Wohnung gekommen sei und sich eine Zigarette angezündet habe, sei es zu der Explosion gekommen. Der 24-Jährige entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen des getöteten Nachbarn. Der Mann sei sein Freund und Arbeitskollege gewesen, er habe dessen Tod nicht gewollt.

Für das Verfahren hat das Düsseldorfer Landgericht vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll frühestens am 14. Dezember verkündet werden. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem 24-Jährigen erneut eine lebenslange Haftstrafe.

(emai)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort