Mönchengladbach Für den Richter war der Junkie ein alter Bekannter

Mönchengladbach · Neun Anklageschriften musste die Staatsanwältin am Donnerstag verlesen. Der Mann (45) auf der Anklagebank hatte sich – wie schon so oft – mit Diebstählen in Geschäften und Supermärkten Geld für seinen Heroinkonsum beschafft. Der 45-Jährige, der seit zwölf Jahren heroinsüchtig ist, legte wie immer ein Geständnis ab.

Neun Anklageschriften musste die Staatsanwältin am Donnerstag verlesen. Der Mann (45) auf der Anklagebank hatte sich — wie schon so oft — mit Diebstählen in Geschäften und Supermärkten Geld für seinen Heroinkonsum beschafft. Der 45-Jährige, der seit zwölf Jahren heroinsüchtig ist, legte wie immer ein Geständnis ab.

So hatte der gelernte Maler und Lackierer im vergangenen und in diesem Jahr das gemacht, was ihm bereits jahrelange Haftstrafen eingebracht hat. Er bediente sich in den Regalen und verließ die Märkte, ohne zu zahlen. " Aber drei geklaute Mobiltelefone habe ich wieder zurückgegeben", versicherte der Angeklagte eifrig. In dem Fall war der bekannte Ladendieb auf einem Video beobachtet und später wiedererkannt worden. Ansonsten hatte er meistens Alkohol, Tabak und Parfüm gestohlen. Am 6. Januar war der Angeklagte wegen Tabakdiebstahls zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Nur fünf Tage danach erwischten Detektive den Mönchengladbacher in einem Elektronikmarkt, als er mit seiner Beute verschwinden wollte.

Im Gerichtssaal wurde am Donnerstag auch bekannt, dass das Vorstrafenregister des 45-Jährigen immerhin 31 Eintragungen enthält und der Angeklagte bereits Jahre im Gefängnis verbrachte. "Ich habe Sie doch bereits vor neun Jahren in einem ähnlichen Fall verurteilt. Damals zeigten Sie sich therapiewillig", erinnerte sich der Richter. Jetzt bemühe er sich doch erneut um eine Therapie und warte auf die Kostenzusage, versprach der 45-Jährige. Eine letzte Therapie habe er erst vor kurzem wegen einer Erkrankung abgebrochen und konsumiere seitdem keine Drogen mehr.

Verlegen versicherte der Mönchengladbacher in seinem Schlussworte: "Es tut mir leid, was ich da wieder gemacht habe." Am Ende verurteilte ihn das Gericht wegen neunfachen Diebstahls zur Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Angeklagte muss die Strafe, die ein früheres Urteil enthält, verbüßen. Das Gericht setzte sie nicht mehr zur Bewährung aus.

(RP/rl)
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