Mönchengladbach Fünfmal ohne Führerschein: Gladbacher muss ein Jahr in Haft

Mönchengladbach · Auf Gladbachs Straßen fiel der 41-Jährige mehrfach schnell auf, wenn er mit seinem Leichtfahrzeug unterwegs war - aber jedes Mal ohne Fahrerlaubnis.

Wieder einmal musste der Mönchengladbacher vor dem Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Und es ging wie so oft in seinem Leben um das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dieser Anklagevorwurf tauchte immer wieder in den 24 Eintragungen auf, die in seiner Vorstrafenliste standen. Inzwischen konnte sich der offenbar unbelehrbare Fahrer kaum noch unbeobachtet auf Gladbachs Straßen bewegen. Mönchengladbachs Polizeibeamte sahen auf seine Kennzeichen und wussten Bescheid. So erinnerten sich gestern Polizeibeamte in ihren Zeugenaussagen an die Begegnungen mit dem führerscheinlosen Verkehrsteilnehmer. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe nicht, konnte sich aber nicht an Einzelheiten erinnern. Nur, dass es am 9. Mai an der Aachener Straße zu einem Unfall gekommen war, das wusste der 41-Jährige noch: "Da bin ich jemandem hintendrauf gefahren, weil der Vordermann bremsen musste. Ein Anderer war plötzlich nach rechts abgebogen." Der Rechtsabbieger war damals unerkannt verschwunden. Deshalb stellte das Gericht diesen Fall am Ende ein.

Aber als Anklagevorwurf blieb "vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in fünf Fällen" übrig. Mehrere Polizeibeamte berichteten im Gerichtssaal, wie sie die Kennzeichen am Leichtfahrzeug erkannten, hinter dem Angeklagten herfuhren, ihn kontrollierten und den Verkehrssünder anzeigten. Auf der Brunnenstraße wurde er sogar zweimal erwischt. Als das im Gerichtssaal bekannt wurde, wurde der Angeklagte zusehends nervös und im Gesicht knallrot.

Die Staatsanwältin forderte für den 41-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten- ohne Bewährung. In seinem Schlusswort bat der Angeklagte vergeblich: "Kann es nicht auch eine Geldstrafe sein?" "Bei den Vorstrafen?", staunte die Richterin und schüttelte den Kopf. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in fünf Fällen verurteilte das Gericht den Mann zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Und das Straßenverkehrsamt darf ihm drei Jahre lang keine Fahrerlaubnis erteilen.

(RP)
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