Mönchengladbach Freundin klagt über Ex-Partner: Er wollte immer nur Luxusartikel

Mönchengladbach · Ein 30 Jahre alter Internet-Betrüger ist gestern vom Landgericht Mönchengladbach zu einer Strafe von 15 Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Gemeinschaftlichen Betrug in 25 Fällen warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Doch der Gladbacher, der vor dem Schöffengericht auf der Anklagebank saß, war sich keiner Schuld bewusst. Die Betrügereien über die Intenet-Verkaufsplattform Ebay habe allein seine Lebensgefährtin gemacht, die dafür bereits verurteilt worden sei.

Tatsächlich sollen die beiden über Ebay Waren angeboten, aber nicht geliefert haben. Das Geld soll dann allerdings die Partnerin des Angeklagten vom Konto abgeholt haben. Doch der 30-Jährige wiederholte immer wieder: "Ich habe gar nichts gemacht." Dann brachten Justizwachtmeister die 28-jährige Ex-Freundin des Angeklagten in den Gerichtssaal. Sie verbüßt bereits eine vierjährige Haftstrafe wegen gewerbsmäßigen Betruges. Bereitwillig schilderte die 28-Jährige, dass sie beide zur Tatzeit 2014 zusammenlebten und für fünf Kinder zu sorgen hatten. "Er wollte Luxusartikel, ging aber nicht mal zum Jobcenter. Es gab also gar keine Leistungen und kein Geld für die fünf Kinder." Sie sollte Konzertkarten für die Band "Böhse Onkelz" oder teure Handys besorgen.

Klappte das nicht mit den Luxusartikeln, sei der Angeklagte sehr aggressiv geworden, berichtete die Ex-Freundin überzeugend. Meistens habe man aber gemeinschaftlich gehandelt. So sei man auf die Idee gekommen, Angebote über Ebay zu machen. Für sein Konto habe sie eine Vollmacht erhalten. Der Angeklagte habe auch über gemeinsame Konten Ebay-Geschäfte abgewickelt. "Am Anfang haben wir Handys und Kinderkleidung angeboten, die wir tatsächlich lieferten. Später boten wir Sachen an, ohne etwas zu liefern. Wir nahmen nur das Geld", erklärte die Frau. Auch nach dieser Zeugenaussage blieb der Angeklagte dabei: Er habe gar nichts gemacht. Die finanziellen Angelegenheiten habe allein seine damalige Partnerin erledigt. Selbst, als er bereits im Gefängnis saß, habe die Frau mit den Betrügereien weitergemacht. Sie habe ihn reingelegt.

Doch der Staatsanwalt war überzeugt, dass der Angeklagte in den acht Fällen über sein eigenes Konto, zu dem die Partnerin eine Vollmacht besaß, für Angebote gesorgt hat. Der Anklagevertreter forderte für den Vorbestraften eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Das Schöffengericht schloss sich dem Antrag an.

(RP)
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