Mönchengladbach Freispruch für Ex-Ratsherrn

Mönchengladbach · Weil er einen Verkehrsunfall vorgetäuscht haben sollte, stand der frühere Ratsherr Winfried Eßer gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht. Laut Anklage sollte er den Schaden an seinem Auto selbst verursacht haben.

Nach einem Schaden an seinem Auto hatte der frühere Ratsherr Winfried Eßer die Polizei eingeschaltet. Doch die warf dem 76-Jährigen plötzlich "das Vortäuschen einer Straftat" vor. Eßer legte dagegen Einspruch ein und musste sich gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. Am Ende war der frühere Ratsherr der Gewinner. Der Amtsrichter sprach Winfried Eßer auf Kosten der Staatskasse frei. Angespannt verfolgte der Angeklagte die Verhandlung.

"Typischer Pfahlschaden"

Aufgeregt schilderte er den Vorfall vom 31. Dezember vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Reyerhütter Straße. Er habe an dem Silvestertag noch etwas für seinen Hund besorgen müssen, so der 76-Jährige. Als er zu seinem geparkten Wagen kam, habe der Hund im Auto auffällig unruhig reagiert. "Dann sah ich den frischen Schaden im linken hinteren Heckbereich meines Wagens", erinnerte er sich gestern. Sogleich fiel ihm die Beschädigung an seinem Pkw ein, die erst vor kurzem repariert werden musste. Der unbekannte Verursacher sei damals abgehauen. Wahrscheinlich sei es diesmal genauso gewesen, vermutete der Angeklagte. Er schaltete die Polizei ein und erstattete Anzeige. Doch die Polizei glaubte ihm nicht. Ein Gutachter habe ihn verdächtigt, mit dem Pkw auf einen Zaunpfahl aufgefahren zu sein. Winfried Eßer wurde beschuldigt, "wider besseres Wissen eine Straftat vorgetäuscht zu haben".

Ein Kfz-Sachverständiger hatte das beschädigte Fahrzeug untersucht und von einem "typischen Pfahlschaden" gesprochen. Von einem Einkaufswagen des Supermarktes könnten die tiefen Kratzer hinten links nicht stammen. Bei dem Unfall müsse es "richtig gekracht haben", so der Gutachter. Aber auch ein Personenwagen könnte den Anstoß nicht verursacht haben. In zügiger Rangiergeschwindigkeit hat sich der Unfall laut Gutachten ereignet. Für einen Verursacher käme nur ein Geländewagen in Frage, den aber keiner gesehen hat. Letztlich habe er Zweifel, so der Sachverständige.

Die Staatsanwältin war dennoch von der Schuld des früheren Ratsherren überzeugt und forderte eine Geldstrafe von 900 Euro. Doch der Verteidiger des Angeklagten vermisste ein Tatmotiv seines Mandanten, der nicht einmal eine Eintragung im Verkehrsregister habe. "Er hat eine Vollkaskoversicherung, warum sollte der Angeklagte so etwas erfinden?", so der Anwalt. Sein Mandant sei nicht überführt. Im Schlusswort beklagte sich der 76-Jährige: "Ich war 20 Jahre im Rat der Stadt. Ich bin betrübt, dass so etwas in dieser Stadt möglich ist."

Dem Verteidiger schloss sich der Richter am Ende an und sprach den früheren Ratsherrn frei.

(RP)
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