Mönchengladbach Freispruch für den Ex-Landfahrer

Mönchengladbach · Nach vier Verhandlungstagen sprach die 7. Große Strafkammer des Landgerichts gestern den Mönchengladbacher (42) vom Vorwurf des versuchten Mordes mangels Beweises frei. Der Angeklagte reagierte völlig unbeeindruckt. Dessen Verteidiger hatte bereits zu Prozessbeginn erklärt, dass sein Mandant keineswegs das getan habe, was ihm die Anklage vorwirft.

Tatsächlich soll der 42-Jährige am 28. Juli 2013 auf der Autobahn 61 das Fahrzeug eines Kölner Teppichhändlers verfolgt haben und schließlich auf dessen Heck aufgefahren sein. Die Staatsanwältin nannte das versuchten Mord, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht. In seiner Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers gestern noch einmal auf den Fall ein, in den offenbar zwei verfeindete Familien verwickelt sind. Der 40-jährige Kölner hatte den Angeklagten angezeigt und beschuldigt: "Der hat mich auf der Autobahn verfolgt und ist mir hinten reingefahren. Ich hab' mich volle Pulle überschlagen". Ein Mitfahrer erlitt dabei schwere Verletzungen und musste 32 Tage im Krankenhaus verbringen. Das wurde im Gerichtssaal von Zeugen, die diese Verfolgungsjagd und den Anschlag beobachtet hatten, bestätigt. Zur Tatzeit habe der Angeklagte wegen starker Rückenschmerzen im Bett gelegen, hatten dessen Lebensgefährtin und deren Sohn beteuert.

Doch das Gericht glaubte nicht an dieses Alibi. "Dass dieser Anschlag damals stattgefunden hat, davon sind wir überzeugt", hatte der Kammervorsitzende erklärt. Aber niemand habe den Angeklagten am Steuer des verfolgenden Fahrzeugs erkannt. Ein Polizist war sich sicher: "Auch der Kölner hat mir keinen Namen genannt". Am Ende schloss sich das Gericht nicht der Staatsanwältin an, die sieben Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten gefordert hatte. Es blieb bei dem Freispruch - mangels Beweises.

(RP)
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