Mönchengladbach Franzen will seinen Job zurück

Mönchengladbach · Der Leiter der Staatsanwaltschaft, der von der Justizministerin nach Düsseldorf beordert wurde, hat sich einen Anwalt genommen. Er will notfalls vor Gericht erstreiten, wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurück zu können.

Der Mönchengladbacher Anwalt Dr. Günther Teufel vertritt den Leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Franzen rechtlich. Franzen war als Folge des Justizskandals um einen aus der Untersuchungshaft entlassenen mutmaßlichen Kinderschänder von der zuständigen Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter für zunächst drei Monate nach Düsseldorf abgeordnet worden. Dieser Versetzung auf Zeit hatte Franzen seinerzeit zugestimmt. Nun soll er aber offenbar länger in Düsseldorf eingesetzt werden. "Dafür gibt es aus unserer Sicht keinen Grund", sagte Rechtsanwalt Teufel der RP.

Die Abordnung eines Beamten ist nur unter zwei Voraussetzungen möglich: Entweder er stimmt zu, oder der Dienstherr macht zwingende "dienstliche Gründe" geltend. Diese müssen allerdings begründet werden. "Bisher haben wir vom Justizministerium keine Auskunft, warum eine weitere Abordnung dienstlich nötig sein soll", sagt Teufel. Heinrich Franzen werde einer weiteren Tätigkeit in Düsseldorf auf keinen Fall zustimmen. Während gegen eine Staatsanwältin und eine Sachbearbeiterin schon vor Wochen strafrechtliche beziehungsweise dienstrechtliche Verfahren eingeleitet wurden, ist Franzen bislang offiziell nichts vorgeworfen worden. "Offenbar liegt also gegen ihn nichts vor", sagt Teufel.

Das Justizministerium hält sich zu der Frage bedeckt. Auf Anfrage der RP mag Pressesprecher Ulrich Hermanski lediglich sagen: "Die Vorgänge in der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach werden weiter untersucht. Der Zeitpunkt eines abschließenden Ergebnisses ist derzeit noch nicht absehbar." Das Ministerium verweist darauf, dass es noch im September ein Gespräch mit Franzen und Teufel geben soll.

"Natürlich sind wir an einer gütlichen Einigung interessiert. Im Zweifelsfall würden wir aber auch vor das Verwaltungsgericht ziehen", kündigt Teufel an. Für ihn ist die Rechtslage eindeutig. Es gebe "einen ganze Sack voller Urteile" zu der Frage, wie dienstliche Gründe beschaffen sein müssen.

Ein inzwischen 59-jähriger Viersener war im September 2008 wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs festgenommen worden. Dass er neun Monate später wieder frei kam, lag daran, dass ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten zu spät eintraf. Seit Montag steht der Mann nun erneut vor Gericht. Das Urteil wird für Anfang Oktober erwartet. Kurz darauf kam heraus, dass eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft systematisch Akten hatte verschwinden lassen. Darum hat ein weiterer, bereits verurteilter Kinderschänder, noch keinen Tag seiner Strafe abgesessen. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter war wegen dieser Vorfälle selbst unter Druck geraten. Die Opposition im Landtag forderte ihren Rücktritt.

(RP)
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