Mönchengladbach Firma gewinnt Patentstreit um Schraube

Mönchengladbach · Mitbewerber aus Deutschland und Italien wollten die vom Gladbacher Unternehmen Dr. Hahn entwickelte Ankerschraube einfach nachmachen. Doch jetzt hat das Europäische Patentamt geurteilt: Das Produkt genießt auch künftig Patentschutz.

 Eckhard Meyer, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing bei Dr. Hahn, zeigt den Stein des Anstoßes - die Anker-Schraube.

Eckhard Meyer, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing bei Dr. Hahn, zeigt den Stein des Anstoßes - die Anker-Schraube.

Foto: Hans-Peter Reichartz

Früher kamen die Nachahmer aus Fernost. "Inzwischen finden wir vermehrt Nachahmungen aus der Türkei, Polen und der Ukraine, um nur drei Länder zu nennen", sagt Klaus Weiss, Marketingchef beim Wickrather Unternehmen Dr. Hahn. Doch nun waren es zwei Mitbewerber aus Italien und Deutschland, die sich die Innovationsfreude der Mönchengladbacher sogar auf offiziellem Wege zunutze machen wollten. Sie waren der Meinung, dass die 2007 von Dr. Hahn und der Unternehmensgruppe Fischer (Fischer Dübel) entwickelte Ankerschraube lediglich den Stand der Technik abbilde und hatten den Widerruf des Patents beantragt.

Dem hat jetzt das Europäische Patentamt widersprochen - und somit das europäische Patent aufrechterhalten. "Wir sind sehr froh, dass unsere Auffassung hinsichtlich der erfinderischen Tätigkeit bestätigt wurde", sagt Eckhard Meyer, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing bei Dr. Hahn. Pro Jahr investiere das Unternehmen einen "hohen sechsstelligen Betrag" alleine für neue und bestehende Patente: "Es ist daher wohl nur zu verständlich, dass wir diese Rechte auch durchsetzen wollen." Produktion, Einsatz und Vertrieb des für Dr. Hahn geschützten Produkts durch Konkurrenten kann also überall dort, wo das Patent in Kraft ist, untersagt werden. Dabei werde man alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen und nutzen, so Meyer. "Wir ziehen hier mit Dr. Hahn an einem Strang, wobei wir unsere erfolgreichen Erfahrungen in der weltweiten Bekämpfung zahlreicher Nachahmungen gerne einbringen", sagt Dr. Ulrich Suchy, Leiter der Patentabteilung bei Fischer.

Besagte Schraube kommt in einem speziellen Türband (letztlich einer Türangel) zum Einsatz, das anstelle über eine Befestigungsplatte direkt mittels der Schraube auf das Profil geschraubt wird. "Die Direktbefestigung mit dieser Spezialschraube ist die bislang neueste Evolutionsstufe in der Befestigungstechnik für Türbänder", heißt es von Dr. Hahn. Auf Bänder für Aluminium-, Stahl- und Kunststofftüren im Objekt- und Wohnungsbau ist das mittelständische Unternehmen der Bauzuliefererbranche spezialisiert. In seiner Nische gilt es als Weltmarkt-, aber auch als Innovationsführer. Alleine in Deutschland hält Dr. Hahn mehr als 80 technische Schutzrechte. Dazu gehören spezielle Befestigungstechniken, die es etwa erlauben, selbst schwere Türen ohne Aushängen in alle Richtungen zu justieren.

Am Standort an der Trompeterallee arbeiten für Dr. Hahn derzeit rund 300 Mitarbeiter. Weitere rund 100 Angestellte sind im neuen Werk in Erkelenz (Tenholter Straße) beschäftigt, das 2009 eröffnet wurde. Dort erfolgt die spanabhebende Fertigung. Die Weiterverarbeitung - Oberflächenveredelung, Montage, aber auch Vertrieb - wird vom Wickrather Stammwerk aus erledigt. Gegründet wurde die Firma 1961, damals noch am Waldweg. Fünf Jahre später wurde der Betrieb einige Häuser weiter verlagert in das neu entstehende Gewerbegebiet. Die Dr. Hahn Mechanische Werkstätten war das erste Unternehmen, das sich dort ansiedelte und sukzessive so weit wuchs, bis die Kapazitäten ausgereizt waren und das zweite Werk benötigt wurde.

2013 erwirtschaftete Dr. Hahn einen Umsatz von rund 55 Millionen Euro. Die Exportquote liegt bei 70 Prozent, Abnehmer sitzen neben Mittel- und Osteuropa auch in Asien, Kanada und den USA. "Langwierige Verfahren und Gerichtsverhandlungen bedeuten einen enormen Aufwand. Dies zehrt leider allgemein an der deutschen Wirtschaft", sagt Klaus Weiss. Und: Nicht immer kopieren Nachahmer direkt einzelne geschützte Bestandteile der Bänder oder das ganze Design eines Hahn-Bandes. "Unabhängig von tatsächlichen Verstößen stellen wir fest, dass man sich an unsere Bandtechnik sehr häufig anlehnt und daran vorbei konstruiert." Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Patentamts eine wichtige, damit der Betrieb weiter florieren kann.

(RP)
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