Prozess wegen Nötigung Feldweg zugeparkt — Rentnerin muss 1800 Euro Strafe zahlen

Es war kein Falschparken, es war Nötigung: Weil eine 74-jährige Rentnerin im Juni 2016 einen Feldweg zugeparkt hat, wurde sie vom Amtsgericht Mönchengladbach am Donnerstag zu 1800 Euro Strafe verurteilt. Bei der Verkündung des Urteils brach sie in Tränen aus.

 Wenn Brigitte B. aus ihrer Ausfahrt fährt und anschließend das Gartentor schließt, versperrt sie mit ihrem Auto die Ausfahrt zu einem Feldweg.

Wenn Brigitte B. aus ihrer Ausfahrt fährt und anschließend das Gartentor schließt, versperrt sie mit ihrem Auto die Ausfahrt zu einem Feldweg.

Foto: Sabine Kricke
(skr)
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