Prozess um tödlichen Unfall in Mönchengladbach Fahrer traf dreifache Mutter mit 94 km/h

Mönchengladbach · Es war einer der schlimmsten Unfälle des vergangenen Jahrzehnts in Gladbach: Am 20. September 2012 war ein heute 37-Jähriger, dem der Staatsanwalt "Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit" vorwirft, bei Rotlicht in eine Kreuzung eingefahren. Das bestätigte am Freitag im Schwurgerichtsprozess das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen.

Radfahrerin stirbt nach Unfall mit Auto
11 Bilder

Radfahrerin stirbt nach Unfall mit Auto

11 Bilder

Außerdem sei der Autofahrer mit 94 Stundenkilometern unterwegs gewesen, als er an der Kreuzung Monschauer Straße/Immelmannstraße ungebremst mit einer Radfahrerin kollidierte. Die dreifache Mutter, die bei Grün gefahren war, prallte gegen Windschutzscheibe und Motorhaube. Dabei wurde sie 35 Meter durch die Luft geschleudert. Sie starb noch an der Unfallstelle.

Der Prozess um den tragischen Unfalltod der Radfahrerin hatte bereits im Februar angefangen, musste aber dann wegen des Schwächeanfalles eines Schöffen abgebrochen und Tage später neu begonnen werden. Der Angeklagte, so der Gutachter am Freitag, habe an der Ampel wartende Fahrzeuge überholt. Bereits beim Annähern an die Kreuzung sei die Radfahrerin gut zu erkennen gewesen. Nach Ansicht des Gutachters sei der Unfall "zu vermeiden" gewesen. "Die Bremsen waren in Ordnung", so der Sachverständige weiter.

Zu Prozessbeginn hatte der 37-jährige Medizinstudent bereitwillig Angaben zum Lebenslauf gemacht. Tage vor dem Unfall habe ihm ein Freund gesagt: "Du bist krank". Man habe ihn in die Landesklinik gebracht. Doch dort wollte der Student nicht bleiben, obwohl ihm ein Arzt dazu geraten hatte. Seit dem Unfall ist er in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Auch zur Unfallsituation sagte der 37-Jährige bereitwillig aus. Aber er erinnere sich nur noch an einen Hustenanfall, der ihn dazu veranlasst habe, heftig auf das Gaspedal zu treten.

Der Fall wird als Sicherungsverfahren verhandelt, weil der Mönchengladbacher an einer schizoaffektiven Psychose leidet und deshalb nicht in der Lage ist, das Unrecht seiner Tat zu erkennen, so das Gutachten eines Psychiaters. Der Prozess vor dem Schwurgericht wird mit Zeugen fortgesetzt, die an dem Septembertag das Unfallgeschehen beobachtet haben. Der Autofahrer soll vor dem Unfall bereits lange mit überhöhtem Tempo durch Stadt und Region gerast sein.

(RP/ac)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort