Mönchengladbach Fahren ohne Führerschein: Familienvater muss ins Gefängnis

Mönchengladbach · Am 28. Juni vergangenen Jahres war es wieder einmal so weit. Kurz vor 12 Uhr fiel der 48-jährige Autofahrer an der Fliethstraße der Polizei auf. Die Beamten schnappten den Familienvater, als er bei Rotlicht die Ampelanlage passierte. Die Kontrolleure staunten nicht schlecht, als der 48-Jährige keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Denn schon bald war klar, dass sie einen notorischen Fahrer ohne Führerschein erwischt hatten.

Gestern musste sich der sichtlich geknickte Angeklagte vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Die Richterin schlug die Akten auf und verstummte für einen Moment. Das Vorstrafenregister des Angeklagten enthielt 13 Eintragungen. Insgesamt 13mal war der gelernte Kaufmann als Autofahrer ohne Erlaubnis aufgefallen, hatte Haftstrafen mit und ohne Bewährung bekommen. "Warum denn nun schon wieder?", fragte die Richterin fassungslos. Das sei eine Umzugsfahrt aus Mönchengladbach nach Linnich gewesen.

Doch weder die eigentliche Inhaberin des Pkw noch seine kranke Frau seien an dem Junitag in der Lage gewesen, das Fahrzeug zu steuern. "Ich habe zwar die Zulassung, aber keinen Führerschein", ergänzte der Familienvater hilflos. An dem Tattag war der 48-Jährige außerdem als Bewährungsversager aufgefallen. Die Bewährungshelferin setzte sich für ihren Schützling ein. Er habe die Kontakte zuverlässig eingehalten und sei immer mit dem Fahrrad gekommen. Auch der Verteidiger tat sein Bestes und bat für seinen Mandanten um eine letzte Chance, eine Bewährungsstrafe. Man sollte die Gladbacher Fahrt als Ausrutscher werten. Sonst fiele der einzige Ernährer der Familie aus. Fahrer für die kranke Frau und den ebenfalls kranken elfjährigen Sohn müsste der Angeklagte in Notfällen organisieren, hieß es im Plädoyer des Verteidigers.

Doch die Staatsanwältin forderte eine achtmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht schloss sich gestern dem Antrag der Anklagevertreterin an. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss der Familienvater für acht Monate ins Gefängnis. Außerdem bekommt der 48-Jährige in den nächsten zwölf Monaten auch keinen Führerschein, entschied die Richterin gestern.

(RP)
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