Mönchengladbach Erpressungsversuch: Lokführer muss 4800 Euro Geldstrafe zahlen

Mönchengladbach · Vor dem Amtsgericht ging es gestern um ständige Streitereien zwischen zwei Lokführern bei der Eurobahn. Angeklagt wegen versuchter Erpressung war ein Lokführer (35) aus Würselen.

Das bestritt der Familienvater jedoch. Sein Kollege, ein 31-jähriger Viersener, habe sich ständig über ihn bei den Vorgesetzten beschwert. Schließlich bekam der Familienvater aus Würselen eine Abmahnung. "Das war ungerecht", meinte der Angeklagte. Als der Angeklagte sich bei einem Lokführer (36) aus Krefeld über die Probleme mit dem Kollegen beschwerte, staunte der Krefelder: "Aber der sitzt doch selbst im Glashaus".

Der Viersener Kollege habe vor ein paar Monaten unter seiner Aufsicht einen Zugbegleiter (27) einen Zug von Venlo nach Mönchengladbach fahren lassen. Das sei verboten und ein gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr. Diese illegale Fahrt hatte der Lokführer aus Krefeld damals auf einem Video auf seinem Handy festgehalten,

Als der Angeklagte das erfuhr, dachte er an Rache und wandte sich an den 31 Jahre alten Kollegen, der ihm die Abmahnung eingebracht hatte. Er drohte dem Kollegen mit dem verräterischen Video. Er solle ihm monatlich zehn Prozent vom Nettogehalt zahlen. Sonst würde er dem Teamleiter alles verraten. Doch der 31-Jährige ließ sich nicht auf den Erpressungsversuch ein. Er informierte den Teamleiter. Im Gerichtssaal bestritt der Angeklagte den Erpressungsversuch. Von Geld habe er nicht gesprochen. Allerdings habe er von dem Kollegen aus Viersen verlangt, sich zu bekennen und die Wahrheit zu sagen.

Arbeitsgerichtlich wurden am Ende beide Männer bestraft. Beiden wurde gekündigt. Der 31-Jährige verlor sogar seine Fahrerlaubnis auf Lebenszeit, weil er den Zugbegleiter, der so gerne Lokführer geworden wäre, hatte fahren lassen.

Für den Angeklagten endete die Verhandlung mit einem Urteil wegen versuchter Erpressung. Vergeblich hatte dessen Verteidiger Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Dessen Kollegen hätten nicht die Wahrheit gesagt. Dieser Ansicht schlossen sich weder Staatsanwältin noch Richterin an. Der Lokführer aus Würselen, der bisher noch nie aufgefallen war, muss wegen der versuchten Erpressung eine Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen.

(RP)
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