Mönchengladbach Erkelenzer Schleuser vor Gericht

Mönchengladbach · Der 40-jährige Angeklagte organisierte Schleuserfahrten für eine Bande.

Seit gestern sitzt der Erkelenzer (40) vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts auf der Anklagebank. Der Staatsanwalt wirft ihm banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern in sechs Fällen vor. Das Geständnis, das der Angeklagte bereits in einem ersten Schöffengerichts-Verfahren abgelegt hatte, wiederholte er gestern.

Seit 1985 lebe er in Deutschland, erklärte der Angeklagte. Etwa 2010 sei er im Internetcafé angesprochen worden, ob er Fahrer aus dem Raum Mönchengladbach und Erkelenz anwerben könne, die für eine Organisation sri-lankische Staatsangehörige von Frankreich nach Großbritannien mit der Fähre Calais-Dover schleusen könnten. Von der Schleuserorganisation habe er nur einen Anprechpartner gekannt, sagte der 40-Jährige. "Außerdem habe ich das nur gemacht, weil ich meinen Landsleuten helfen wollte. Die sollten doch aus Frankreich abgeschoben werden", sagte der Angeklagte. Ums Geld sei es ihm nie gegangen. Er habe nur einmal 1500 Euro erhalten. Dann habe man Transportfahrzeuge angemietet. Er habe die Fahrer im ebenfalls angemieteten Pkw nach Paris begleitet. Hier wurde in den Transporterm mit Möbeln ein raffiniertes Versteck hergestellt, in dem die Leute aus Sri Lanka auf engstem Raum untergebracht wurden. Anschließend brachten die Fahrer ihre Fracht nach England. Dort wurden die geschleusten Personen nach Telefonkontakt von unbekannten Mittätern in Empfang genommen.

Dass die Schleuserfahrten auch ganz anders enden konnten, berichtete gestern ein Zeuge (44), der den Angeklagten vor Jahren in einer Spielothek kennengelernt hatte. Der ebenfalls aus Erkelenz stammende Mann war damals in einer finanziellen Notsituation. Deshalb sei er auf das Angebot des Angeklagten eingegangen. Der habe ihm 2000 Euro versprochen. Im Oktober 2010 fuhr der 44-Jährige mit einem Transporter nach Paris. Der Fahrer musste das Fahrzeug verlassen, als es im Pariser Raum mit dem raffinierten Versteck präpariert wurde. Dann verschwanden die Landsleute des Angeklagten im Versteck. Nur auf dieser Schleuserfahrt begleitete der Angeklagte den 44-Jährigen. Die zweite Schleuserfahrt, die der 44-Jährige im November 2010 ausführte und für die er 2500 Euro erhalten sollte, endete in England mit der Festnahme.

Auch eine Mönchengladbacherin war vom Angeklagten als Schleuserfahrerin angeworben worden. Sie soll mehrmals und ohne den Angeklagten dessen Landsleute nach England gefahren haben. Im März 2011 endete die Fahrt der jungen Frau in England mit der Festnahme. Sie ist als Zeugin für den nächsten Prozesstermin am 20. Mai geladen.

(RP)
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