Prozess in Mönchengladbach Prozess um Vergewaltigung gegen 29-Jährigen
Mönchengladbach · Der Angeklagte beschreibt den Geschlechtsverkehr als einvernehmlich. Ein Gutachten soll die Glaubwürdigkeit der Frau klären.
Ein 29-jähriger Erkelenzer muss sich vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im April 2017 eine Frau in deren Wohnung vergewaltigt zu haben. Nach mehreren Kontakten via Internet sei es zu einem Treffen gekommen. Dabei soll er unter anderem auch mit seinem Gürtel auf das Gesäß der 28-Jährigen geschlagen haben.
Seit Oktober 2017 ist der 29-Jährige, der als Beamter arbeitet, suspendiert. Durch seinen Verteidiger ließ er jetzt eine Erklärung verlesen, worin er den Geschlechtsverkehr zugibt, diesen jedoch als einvernehmlich beschreibt. Er habe mit der 28-Jährigen zunächst per Internet und Smartphone kommuniziert, dabei sei schnell klar geworden, dass es bei einem Treffen zum Sex kommen würde. Man habe sich ausgetauscht, die 28-Jährige habe auf Nachfrage erklärt, im Bett die devote Rolle zu bevorzugen. Er ließ zum Prozessauftakt erklären: „Ich mag es etwas härter, es muss aber spielerisch und einvernehmlich sein.“
An einem Abend im April 2017 sei es zu einem persönlichen Treffen gekommen, bei dem auch Freunde der Frau anwesend waren. Sie hätten geredet und geflirtet. Ein Freund von ihr habe beide anschließend zu ihr nach Hause gefahren und noch zweimal gefragt, ob er fahren könne, was diese bejaht hätte.
Zuhause sei es dann zum Geschlechtsverkehr gekommen. Davor habe der Angeklagte, wie er erklären ließ, sie gefragt, ob er so weit gehen dürfe. Sie habe erklärt, mit ihm schlafen zu wollen. Beim Küssen habe er ihr an den Hals gefasst, jedoch nicht gewaltsam. Und zu den Schlägen auf das Gesäß sei er von ihr aufgefordert worden. Anschließend hätten sie noch geraucht, etwas geredet und nach einem Kuss im Flur sei er gegen 4 Uhr morgens gegangen.
Laut WhatsApp-Chatverlauf auf dem Smartphone soll die 28-Jährige um 2.57 Uhr bereits eine Freundin gefragt haben, wie man jemandem beibringe, dass er gehen soll. Diese Nachricht konnte sich der Angeklagte nicht erklären. Die 28-Jährige habe im Verlauf des Treffens nichts in dieser Hinsicht zu ihm gesagt.
Die 28-Jährige hat die Nacht anders in Erinnerung, erklärte jedoch, sich an viele Einzelheiten nicht mehr erinnern zu können, in ihrem Kopf sei alles durcheinander: „Ich habe gewartet, dass es aufhört.“ Aufgrund ihrer Borderline-Erkrankung ersuchte die Kammer um ein Glaubhaftigkeits-Gutachten. Die Zeugin stimmte diesem sowie der Schweigepflicht-Enthebung ihrer Ärzte zu. Bereits zwischen 2008 und 2015 war sie wegen dieser sowie einer Depression in Behandlung. Auch nach der Nacht im April 2017 habe sie Hilfe gesucht, besuchte sieben Wochen lang eine Tagesklinik. Sie habe Panikattacken und Angst vor Menschen. Der Verteidiger hakte an diesem Punkt nach und hielt ihr Fotos vor, die die Zeugin acht Tage nach der angeklagten Tat zeigen: Auf diesen feiert sie mit Freunden in einer Großraumdisco. Die Frau erklärte, sie habe trinken und den Vorfall vergessen wollen. Der Prozess wird fortgesetzt.