Mönchengladbach Empörung über Überwachung in Fitness-Umkleidekabinen

Mönchengladbach · Immer mehr Fitnessstudios installieren "zur Sicherheit" Überwachungskameras. Doch das ist rechtswidrig.

Hier gibt es Videoüberwachung in Mönchengladbach
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Foto: Raupold, Isabella

Überwachungskameras gehören mittlerweile zum Alltag. Sie gibt es an Bankautomaten, in Kaufhäusern und in letzter Zeit auch immer häufiger in Fitnessstudios. Auch in Mönchengladbach. Einige haben sogar Videokameras in den Umkleidekabinen installiert. Die Begründung der Studio-Betreiber: Die Überwachung diene der Sicherheit. Man wolle sich — auch im Interesse der Kunden — vor Vandalismus und Diebstahl schützen. Das scheint ein großes Problem in Fitnessstudios zu sein. Denn immer mehr investieren viel Geld in die Videotechnik. Und immer mehr lassen sich schon beim Unterzeichnen des Mitgliedsvertrags das Einverständnis zur Videoüberwachung erklären.

Rechtlich in Ordnung ist das nicht, sagt Birgit Weck-Boeckh, Sprecherin des Landesamtes für Datenschutz. Und: "Eine Videoüberwachung in Umkleideräumen greift zu sehr ins Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ein. Das geht gar nicht."

Klare Worte. Doch in manchen Fitnessstudios wird behauptet, dass alles in rechtlich in Ordnung sei. Die Betreiber argumentieren damit, dass die Überwachung nur zur Sicherheit der Kunden geschehe. Ein Fitnessstudio teilte mit, dass die Aufnahmen zwei Wochen gespeichert blieben und nur in Ausnahmefällen wie Vandalismus und Diebstahl ausgewertet würden. Dies erfolge an zentraler Stelle durch eine dafür ausgebildete Person. Sonst habe niemand Zugriff.

Birgit Weck-Boeckh sagt dazu: "Das ist ja quasi Vorratsdatenspeicherung." Generell sei die Videoüberwachung zwar in öffentlichen Räumen erlaubt, wenn es um die Wahrung berechtigter Interessen — in dem Fall des Betreibers — gehe. Aber selbst, wenn es in den Fitnessstudios schon wiederholt zu Diebstählen und Vandalismus gekommen sei, "kann das nicht ganz sicher bedeuten, dass die gesamte Umkleidekabine überwacht wird". Das schutzwürdige Interesse des Kunden stehe eindeutig darüber, sagt die Sprecherin.

Da es sich bei der Überwachung von Umkleidekabinen um keinen Einzelfall handelt, wollen sich die Datenschützer mit dem Thema noch einmal gesondert befassen. Doch es bleibt dabei: Kameras in Umkleiden verstoßen gegen das Datenschutzgesetz.

(RP/top/jco)
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