Für Patienten auch in Mönchengladbach Ärzte beklagen Murks bei elektronischer Krankmeldung
Mönchengladbach · Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes soll eigentlich bald nicht mehr in Papierform erfolgen. Doch das digitale System, das den „gelben Schein“ ablösen soll, funktioniert nicht. Ärzte sind sauer.
„Krachend gescheitert“, wettert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO). Und auch der Vorsitzende deren Mönchengladbacher Kreisstelle, Arno Theilmeier, nimmt kein Blatt vor den Mund. „Groteske Gesundheitspolitik“, lautet Theilmeiers Urteil über die Art und Weise, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Oktober eingeführt wurde. Oder besser: eingeführt werden sollte. Denn das dafür nötige System funktioniere schlicht und ergreifend nicht, sagt Theilmeier: „Im Moment können nur 20 Prozent der Krankenkassen das bedienen.“
Ärgerlich finden Ärzte jedoch auch, dass sie für die Einführung des noch nicht funktionierenden Systems einiges an Geld investieren mussten.
Der ursprüngliche Plan klang eigentlich übersichtlich: Ab 1. Oktober sollten Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf digitalem Weg an die Krankenkassen übermitteln, was die Patienten von dieser Pflicht befreit. Beim Arbeitgeber müssen Krankgeschriebene eine solche Bescheinigung jedoch vorerst weiter in Papierform einreichen – so lange, bis in einem weiteren Schritt des neuen Verfahrens ab Juli 2022 dann die Krankenkassen die Bescheinigung elektronisch an den Arbeitgeber schicken. Das Ganze solle für weniger Bürokratie sorgen, hieß es.
Da das System jedoch noch nicht funktioniert, beschert es den Praxen derzeit mehr Aufwand. Zunächst finanziellen: Für einen „elektronischen“ Arztausweis seien 430 Euro zu berappen, für ein Kartenlesegerät weitere 3500 Euro, sagt Theilmeier.
Ergebnis zurzeit: Weil es nicht klappt, wie erhofft, drucken die Ärzte weiterhin Bescheinigungen auf Papier aus. Inzwischen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen eine neue Übergangsregelung vereinbart: Bis 30. Juni können alternativ zur elektronischen Meldung auch weiterhin „etablierte Verfahren“ Verfahren genutzt werden, teilte die KVNO mit.