Mönchengladbach Ehrenmord-Buch ist zu intim

Mönchengladbach · Anwältin Gülsen Celebi muss ihr Buch über den Doppelmord des Erol P. umschreiben: Ein Vergewaltigungsopfer klagte gegen die Veröffentlichung intimer Details. Am Mittwoch kam es vor Gericht zum Vergleich.

Im Prozess gegen Erol P., der seine Frau und Tochter auf offener Straße in Rheydt erschoss, kamen im Februar weitere erschütternde Fakten aus dem Leben der türkischen Familie ans Licht: Der Mörder hatte auch seine Schwägerin vergewaltigt. Die Anwältin Gülsen Celebi schrieb das Buch "Kein Schutz, nirgends" über den Ehrenmord-Prozess.

Darin schilderte sie intime Details aus dem Privatleben der Schwägerin. Dagegen wehrte sich die Frau vor Gericht. Gestern kam es zum Vergleich vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf: Das Vergewaltigungsopfer bekommt 7500 Euro Schmerzensgeld. Einzelne Passagen im Buch müssen entfernt werden. Sonst darf es weder gedruckt noch vertrieben werden.

Anwältin des Opfers empört

Der aufsehenerregende Mordprozess gegen Erol P. ging im Februar zu Ende. Der türkischen Familienvater wurde wegen heimtückischen Doppelmordes an Frau und Tochter zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt — und wegen der Vergewaltigung seiner Schwägerin. Die Düsseldorfer Anwältin Celebi hatte im Mordprozess eine Schwester der Schwägerin vertreten.

Weil Erol P. die Vergewaltigung bestritt, musste das Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Teile aus dieser Aussage tauchten später im Buch von Gülsen Celebi auf. Das überraschte Vergewaltigungsopfer beteuerte, nichts vom Entstehen des Buches gewusst zu haben. "Das gesamte Privatleben meiner Mandantin wurde im Buch ausgebreitet", beschwerte sich gestern Hiltrud Hören, Anwältin des Opfers.

Vor dem 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts ging es im Berufungsprozess um den Persönlichkeitsschutz des Vergewaltigungsopfers. Damit hatten sich zuvor bereits andere Gerichte beschäftigt: Die Frau wehrte sich schon vor dem Mönchengladbacher Landgericht gegen die Veröffentlichung intimer Details aus ihrem Sexualleben — und bekam Recht.

Das Landgericht verbot den Buchverkauf. Das Buch über den Ehrenmord war im April von der Münchner Verlagsgruppe Random House verlegt worden. Der Verlag sollte die Bücher zurückrufen. Allerdings waren die meisten wohl bereits verkauft. Der Verlag, die Anwältin und deren Mitarbeiterin legten Berufung ein. Deshalb musste gestern das Oberlandesgericht entscheiden.

Die Düsseldorfer Richter waren sich gestern schnell einig. Die Verfasserin habe es versäumt, sich von der Schwägerin eine spezielle Einwilligung für die Details im Buch geben zu lassen. Damit habe die Autorin in die Intim-und Sexualsphäre des Opfers eingegriffen. Am Ende einigten sich die Parteien auf den Vergleich.

(RP)
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