Mönchengladbach Ehemann soll drei Kinder sexuell missbraucht haben

Mönchengladbach · Nur durch ihre Anwälte getrennt, saßen am Donnerstag der aus Serbien stammende Mann (44) und dessen Ehefrau (35) vor der Ersten Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts auf der Anklagebank. Die beiden machten nicht gerade den Eindruck eines glücklichen Ehepaares. Kein Wunder. Schließlich wirft die Staatsanwältin dem 44-Jährigen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen vor. Zwischen Mitte 2009 und Herbst 2010 soll sich der Angeklagte in der gemeinsamen Wohnung in Grevenbroich und während des Sommerurlaubs in Serbien an den damals zwölf und acht Jahre alten Töchtern und dem neunjährigen Jungen vergangen haben. Die Kinder stammen aus der ersten Ehe der Frau. Der 35-Jährigen wirft die Anklagevertreterin in einigen Missbrauchsfällen Beihilfe vor.

Zur Person sagten die Ehepartner, die inzwischen getrennt leben, bereitwillig aus. Für beide war es die zweite Ehe gewesen. Offenbar waren sie damals des öfteren zwischen Deutschland und Serbien hin und her gependelt. Die 35-Jährige beschuldigte den Angeklagten, sie des öfteren geschlagen zu haben, was der allerdings bestritt. Zu den Anklagevorwürfen war nur die Mutter der Mädchen aussagebereit.

Der 44-Jährige machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dagegen erinnerte sich die Frau daran, dass der damals neunjährige Junge bei den sexuellen Handlungen des Ehepaares zusehen sollte. Das Kind sei doch ein Junge und müsse das wissen, soll der Angeklagte ihr damals erklärt haben. "Ich habe mich aus Angst gefügt", gab sie zu. Vor allem, wenn er getrunken hatte, sei der Mann gewalttätig gewesen. Bei einer anderen Gelegenheit habe er sie und die Kinder ins Wohnzimmer gerufen. Sie sollten alle zuschauen, als er sich an dem Jungen vergriff. Aber weitere Übergriffe habe sie nicht beobachtet. Der Ehemann habe immer alles abgestritten, wenn sie ihn ansprach. Die Töchter sollen sich der Mutter andeutungsweise anvertraut haben. Am Ende flüchtete sich die Frau mit ihren Kindern ins Frauenhaus. Der Prozess wird in 14 Tagen mit Zeugenaussagen fortgesetzt.

(RP)
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