Mönchengladbach Droht Erol P. Sicherheitsverwahrung?

Mönchengladbach · Bisher hatte Erol P. das Geschehen im Rheydter Doppelmord-Prozess vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht stets aufmerksam verfolgt. Gestern war das anders. Der 39-jährige Angeklagte der am 9. März vorigen Jahres Frau und Tochter auf offener Straße mit mehreren Schüssen quasi exekutiert hat, saß gestern blass und nahezu teilnahmslos auf der Anklagebank.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Dabei war der gestrige Zeugenauftritt einer Psychotherapeutin in einem Beweisantrag von der Verteidigung gefordert worden. Doch was die 37-Jährige aussagte, konnte Erol P. ganz und gar nicht gefallen. Und die Aussage könnte für den Angeklagten, dem der Staatsanwalt heimtückischen Doppelmord und Vergewaltigung vorwirft, gravierende Folgen haben. Wie an den beiden letzten Verhandlungstagen, ging es auch gestern vor allem um die Vergewaltigungsanklage. Wäre dem 39-Jährigen auch diese Tat nachzuweisen, könnte dem Mann mit der niederländisch-türkischen Staatsangehörigkeit am Ende die Sicherungsverwahrung drohen.

Erol P. soll die Schwester seiner getöteten Ehefrau vergewaltigt haben, was dieser bisher allerdings hartnäckig bestritten hat. Außerdem hat er behauptet, dass sich die Verwandte niemals der Psychotherapeutin anvertraut habe.

Zeugin widersprach Angeklagtem

Zwei Tage später, am 14. Februar, will das Gericht das Urteil gegen Erol P. verkünden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort