Mönchengladbach Drogenschmuggler muss dreieinhalb Jahre in Haft

Mönchengladbach · "Wir waren eine Einkaufsgemeinschaft", gab der Angeklagte (37) bereits zu Prozessbeginn vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts zu. Doch hinter dem seriösen kaufmännischen Begriff verbergen sich schwere Anklagevorwürfe. Tatsächlich soll der Kölner im Juni und Juli 2014 gemeinsam mit einem 28-jährigen Mönchengladbacher kiloweise Amphetamine und Marihuana aus Holland in die Bundesrepublik geschmuggelt und damit gehandelt haben. Allerdings saß der 37-Jährige gestern allein auf der Anklagebank. Der Jüngere muss sich in ein paar Monaten vor einer anderen Strafkammer verantworten und machte deshalb gestern von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Dagegen zeigte sich das ältere Mitglied der Einkaufsgemeinschaft umgehend geständig. Der 37-Jährige gab sofort zu, in den zwei Monaten etwa 18-mal jeweils ein Kilo Amphetamine oder ein Kilo Marihuana über die Grenze geschmuggelt zu haben. "Entweder fuhr ich selbst, oder der Mittäter besorgte einen Kurier", erinnerte sich der Mann.

Er selbst sei in erster Linie an den Amphetaminen interessiert gewesen. Die hätten ihm gegen sein Rheuma geholfen. Aber er habe mehr geschmuggelt als gedealt. Die meisten Drogen habe er dem Mittäter zum Weiterverkauf gegeben. Er habe sich nur kleine Mengen für den eigenen Konsum genommen. Bei einer Durchsuchung im Haus des Mittäters entdeckten Polizeibeamte zwei Kilogramm Marihuana, ein Kilo Amphetamin, knapp 15 000 Euro Bargeld sowie zwölf Mobiltelefone.

Im Ermittlungsverfahren hatte der 37-Jährige nicht nur die Arbeitsweise der "Einkaufsgemeinschaft" geschildert. Er hatte sich der Polizei außerdem als Kronzeuge zur Verfügung gestellt.

Am Ende forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von vier Jahren für den Drogenschmuggler. Aber das Gericht wertete die 18-fache Einfuhr von Drogen und die Beihilfe zum Rauschgifthandel als minder schweren Fall. Die Erste Strafkammer verurteilte den Angeklagten, der zuvor noch nie aufgefallen war, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

(RP)
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