Mönchengladbach Drogenpärchen stahl Whisky in Gladbacher Supermarkt

Mönchengladbach · Das Junkiepärchen kam gestern ein paar Minuten zu spät zum Gerichtstermin. Kaum hatten der 32-Jährige und dessen 28 Jahre alte Partnerin vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank Platz genommen, gaben sie sich auch schon als Drogenkonsumenten zu erkennen: "Wir sind beide auf Heroin". Vor Kurzem seien sie beide noch in einer Entgiftung gewesen und anschließend für eine Woche im Methadonprogramm. "Aber länger haben wir nicht durchgehalten", gestand die Angeklagte resigniert ein. Die 28-Jährige ist Mutter eines zwölf Jahre alten Sohnes, der aber in einer Pflegefamilie lebt.

Das Drogenpärchen lebt von Hartz IV. Offenbar reicht das Geld nicht für den beträchtlichen Heroinkonsum, den die beiden ohne Weiteres eingestehen. Diesmal sind sie am 26. Juni in einem Mönchengladbacher Supermarkt erwischt worden, als sie vier Flaschen Whisky für 73,96 Euro stahlen. Das Paar gab bereitwillig zu, die Flaschen aus dem Regal genommen und in einem Rucksack verstaut zu haben. "Wir waren damals schon ein paar Stunden unterwegs. Mir ging es schlecht. Ich litt unter Entzugserscheinungen", erinnerte sich der süchtige Ladendieb. Mit dem Whisky wollten sie sich das dringend benötigte Heroin besorgen. Das werteten Gericht und Staatsanwalt als gewerbsmäßigen Diebstahl im besonders schweren Fall.

Beide Angeklagte waren bereits vorbestraft. Der Mann war erst im September wegen Diebstahls zu einer viermonatigen Strafe mit Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe musste diesmal in das neue Urteil einbezogen werden.

Bei beiden Angeklagten berücksichtigte das Gericht den Entzugsdruck, unter dem das Drogenpärchen auf der Diebstahlstour offensichtlich gestanden hatte. Für die 28-Jährige endete das Verfahren gestern mit einer Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro). "Geldstrafe gibt es heute ein allerletztes Mal", gab ihr die Richterin mit auf den Weg.

Aber der Partner, ein Bewährungsversager, muss eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verbüßen. Für ihn gab es keine Bewährung mehr.

(RP)
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