Mönchengladbach Dreister Betrug in Schlachthöfen

Mönchengladbach · Zum ersten Mal in ihrem Leben saßen die drei Angeklagten, ein Mönchengladbacher (61), eine Frau (50), ebenfalls aus Gladbach, und ein Rentner (69) am Freitag vor Gericht. Angeführt von einem bereits verurteilten Täter hatte das Trio in den Jahren 2005 bis 2007 auf 167 Schlachthöfen mit Arbeitnehmern aus Polen und Litauen einen besonders dreisten Betrugsfall mit hohen volkswirtschaftlichen Schäden aufgezogen.

Bereits zu Prozessbeginn zeigten sich die Angeklagten, wie von allen Beteiligten bereits vereinbart, Geständnis bereit. Alle drei gaben die Anklage ohne Wenn und Aber zu. Der Mönchengladbacher war von Anfang an Mitinhaber von Einzelfirmen, die der bereits zu drei Jahren Haft verurteilte Haupttäter im Handelsregister eintragen ließ.

Die polnischen und litauischen Arbeitnehmer wurden vor allem als Fleischzerleger in den Schlachthöfen eingesetzt. Mit gefälschten Bescheinigungen wurde bei den deutschen Behörden der Eindruck erweckt, dass für die ausländischen Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden müssten. Laut Anklage soll dabei ein Schaden von etwa 300.000 Euro entstanden sein.

Die Gladbacherin war in der Lohnabteilung der Firma tätig. Der bereits verurteilte Chef legte ihr gefälschte Gesundheitsbescheinigungen vor und wies sie an, ebenfalls solche Bescheinigungen zu fälschen. Das brachte ihr den Anklagevorwurf der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung in 211 Fällen ein. Der 69-Jährige meldete damals der Arge von Aschaffenburg ein falsches Einkommen und erhielt 12 000 Euro zu viel. Deswegen muss er nun monatlich 150 Euro zurückzahlen.

Das Trio kam gestern mit Bewährungsstrafen davon. Der Mönchengladbacher wurde zu zwei Jahren verurteilt. Seine Häuser, die für die Rente bestimmt waren, wurden zwangsversteigert. Die Frau bekam eine einjährige und der Rentner eine achtmonatige Freiheitsstrafe. Das Schöffengericht setzte alle Strafen für drei Jahre zur Bewährung aus.

(RP)
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