Mönchengladbach Drei Namen für 6000 Euro: sittenwidrig

Mönchengladbach · Auch der Berufungsprozess vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht endete für eine 79-jährige mit Erfolg. Ein Mönchengladbacher Partnervermittler, an den sich die Düsseldorferin Anfang 2008 gewendet hatte, muss 6000 Euro zurückzahlen.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

In diesem Sinne hatte bereits der Richter der 10. Zivilkammer am Mönchengladbacher Landgericht geurteilt. Dagegen hatte der Betreiber einer Freundschaftsvermittlung Berufung eingelegt. Vergebens, auch die Düsseldorfer Richter hatten seine Vermittlungsleistungen als sittenwidriges und wucherähnliches Rechtsgeschäft gesehen.

Die 79-Jährige hatte ein Zeitungsinserat der Partnervermittlung gelesen und sich als interessierte Kundin gemeldet. Als Partnervermittler traten damals zwei Herren unter der gleichen Adresse auf. Einer war später nicht mehr erreichbar. Die Düsseldorferin erhielt den Besuch einer Frau, die ihr eine "Vertrauens-Garantie" und das Formular eines Senioren-Freundschaftskreises übergab.

Zunächst sollte die Düsseldorferin einen Vorschuss von 10 000 Euro zahlen. So viel Geld habe sie nicht, versicherte die Seniorin. Schließlich zahlte sie gegen Quittung ein Honorar von 6000 Euro. Die Partnervermittlung nannte der 79-Jährigen schließlich drei Herren. Offenbar sagten ihr die Herren nicht zu. Danach schrieb die Düsseldorferin an die Vermittler, sie wolle den Vertrag lösen und verlangte das Geld zurück.

Der Vertrag sei sittenwidrig. Sowohl die Mönchengladbacher als auch die Düsseldorfer Richter gaben der Seniorin am Ende Recht. Das Honorar stehe in gar keinem Verhältnis zum Wert der erbrachten Gegenleistung, heißt es im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Im Übrigen erhielt die 79-Jährige von dem Partnervermittler lediglich Namen und Kontaktdaten der Herren, ohne nähere Hintergrundinformation.

Der Name des verurteilten Gladbachers wurde vor kurzem vor Gericht genannt. Dort muss sich zur Zeit dessen Sohn wegen Betruges verantworten. Er soll die Kunden seiner "Seitensprung-Agentur" getäuscht haben. Sein Vater sei in der Partnerschafts-Vermittlung tätig, hatte sich der Angeklagte erinnert.

(RP)
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