Mönchengladbach Drei Jahre und zehn Monate Haft für den Kinderschänder

Mönchengladbach · Nachdem sich der Angeklagte (32) nach Gesprächen mit seinem Verteidiger am zweiten Prozesstag zu einem Geständnis entschlossen hatte, hat die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts am Freitag den Mönchengladbacher verurteilt. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und von Schutzbefohlenen in sechs Fällen muss der 32-Jährige für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?
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Foto: AP

Der Vater eines zur Tatzeit fünf Jahre alten Mädchens reagierte wie während des gesamten Prozesses schweigend und wirkte am Freitag verstört. Ob das Zeichen von Reue sind, war nicht zu erkennen. Noch am ersten Prozesstag hatte der Mann, der bisher noch nie aufgefallen war, hartnäckig das Sexualverbrechen bestritten. Doch auffälliges Verhalten des kindlichen Opfers und Hinweise aus DNA-Spuren hatten den Verdacht auf den leiblichen Vater gelenkt. Nach dem Geständnis war klar, dass sich der Angeklagte zwischen August und Oktober 2012, immer dann an seiner kleinen Tochter vergriffen hat, wenn die Kindesmutter sich abends in einer Diskothek aufhielt.

Auch als die Ehefrau am 25. Oktober 2012 die Großeltern besuchte, holte der Vater die Fünfjährige ins Ehebett. Der 32-Jährige, "der doch eigentlich die Schutzperson für sein Kind sein sollte", so die Staatsanwältin, verging sich mit sexuellen Handlungen an dem Mädchen, das in diesem Jahr in die Schule kommt. Das Kind habe das Grundvertrauen zu ihrem Vater verloren, hieß es im Plädoyer der Anklagevertreterin, die am Freitag eine vierjährige Haftstrafe für den 32-Jährigen forderte.

Bei einer weiteren Gelegenheit blieb es bei einem Versuch. Selbst als sich die Kindesmutter in der Wohnung befand und in der Küche Hausarbeiten verrichtete, machte sich der Angeklagte über die Fünfjährige her. Vater und Tochter saßen zusammen im Wohnzimmer auf dem Sofa, als der Mann versuchte, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Als sich das Opfer weigerte, ließ der Angeklagte von ihm ab.

Für das kleine Mädchen sei mit langfristigen Folgen zu rechnen, so die Nebenklägerin gestern. Zurzeit versuche das verunsicherte Kind offenbar, das Geschehen zu verdrängen. Die Mutter versuche, der Tochter mit Umgestaltungen im Wohnzimmer zu helfen. Später müsse das Mädchen wahrscheinlich noch eine Therapie absolvieren, hieß es im Bericht des Jugendamtes.

Die Erste Jugendkammer hatte vor allem das Geständnis, das dem Kind die Zeugenaussage ersparte, bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Am Ende nahm der Angeklagte das Urteil an.

(RP/ac)
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