Mönchengladbach Drei Jahre Haft und Unterbringung in der Psychiatrie für Kinderschänder

Mönchengladbach · Das Jugendschöffengericht hatte den Mönchengladbacher (52) bereits wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Dagegen hatte der 52-Jährige Berufung eingelegt. Deshalb musste sich jetzt die Erste Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgericht erneut mit dem hässlichen Fall befassen.

Selbst reden wollte der Angeklagte nicht. So ließ er seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, die Angaben zur Person und ein Geständnis enthielt. Nach einer gescheiterten Ehe lebe er mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen zweijährigen Tochter zusammen, aber nicht in der gleichen Wohnung. Laut Anklage soll der Gladbacher den damals elf Jahre alten Sohn der Lebensgefährtin, der in einer Behinderteneinrichtung lebt, am Wochenende in seine Wohnung gelockt haben. Der Angeklagte gab die Übergriffe ohne Weiteres zu. Er habe mit dem Jungen zusammen Fußball geguckt. Anschießend habe er dem Kind die Hose ausgezogen. Dann habe es gegenseitige Manipulationen im Intimbereich gegeben. Oralverkehr mit dem Jungen gestand der Angeklagte ebenfalls ein. Das lernbehinderte Kind habe seine Nähe gesucht, behauptete der Angeklagte. "Ich bin einschlägig vorbestraft", gestand der gelernte Elektriker ohne Weiteres ein. Er sei therapiewillig. Schließlich entschuldigte er sich bei dem Jungen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Angeklagten eine schizoide Persönlichkeitsstörung. Außerdem leide der 52-Jährige unter Pädophilie. Der Gutachter sprach von erheblicher Wiederholungsgefahr und empfahl, den vermindert schuldfähigen Mann in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen.

Die Erste Jugendkammer des Landgerichts schloss sich dem Antrag des Sachverständigen an und verurteilte den 52-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in insgesamt vier Fällen und davon in zwei besonders schweren Fällen zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des Kinderschänders in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Fall ein. Das Geständnis des Angeklagten habe dem Jungen den Zeugenauftritt erspart. Aber das Opfer leide an den Folgen. Und bisher habe sich der Angeklagte nicht behandeln lassen, rügte Beckers am Ende.

(RP)
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