Mönchengladbach Doppelmord: Großmutter sagte aus

Mönchengladbach · Die Szene im Schwurgerichtssaal des Mönchengladbacher Landgerichts war bizarr: Eine äußerlich völlig unbeteiligte, aber offensichtlich aufmerksame Angeklagte, ein irritierend gutgelaunter, dennoch hochmotivierter Verteidiger, eine reichlich genervte Staatsanwältin und ein in seiner Ruhe unerschütterlicher Richter. Verhandelt wurde der Mord an zwei Kindern – umgebracht von der eigenen Mutter.

Zwei Kinderleichen in Mönchengladbach entdeckt
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Die Szene im Schwurgerichtssaal des Mönchengladbacher Landgerichts war bizarr: Eine äußerlich völlig unbeteiligte, aber offensichtlich aufmerksame Angeklagte, ein irritierend gutgelaunter, dennoch hochmotivierter Verteidiger, eine reichlich genervte Staatsanwältin und ein in seiner Ruhe unerschütterlicher Richter. Verhandelt wurde der Mord an zwei Kindern — umgebracht von der eigenen Mutter.

Die 37-jährige Angeklagte, die in Marokko geboren wurde, aber schon seit ihrer Kindheit in Mönchengladbach lebt, soll in der Nacht zum 4. Februar ihre zweijährige Tochter und den achtjährigen Sohn mit einem Medikament betäubt und anschließend erdrosselt haben. Angeblich konnte sie sich nicht mit der Trennung von ihrem Mann abfinden. Ihr Verteidiger legte am Montag seinen Beweisantrag vor.

Lebenssituation spitzte sich zu

Die Lebenssituation seiner Mandantin habe sich nach der Trennung so dramatisch zugespitzt, dass sich bis zur Eskalation im Februar eine gravierende Persönlichkeitsstörung mit erheblichen Stimmungsschwankungen entwickelte. Zur Tatzeit habe sie außerdem unter Beruhigungs- und Schmerzmitteln gestanden.

Die Behauptung einer Zeugin, die Angeklagte habe mehrfach mit Selbstmord und der Tötung ihrer beiden Kinder gedroht, wies der Rechtsanwalt als unglaubwürdig zurück. Auch der Aussage der gleichen Zeugin, die Mutter habe die Kinder vernachlässigt, schenkte er keinen Glauben: "Diese Frau hatte seit anderthalb Jahren überhaupt keinen Kontakt mehr zu meiner Mandantin."

Am Montag sagte die 61-jährige Mutter der Angeklagten aus. Diese hatte bisher mit Verweis auf ihren schlechten Gesundheitszustand und ihr Zeugnisverweigerungsrecht geschwiegen. Jetzt ließ sie übersetzen: "Ich werde die Wahrheit sagen." Ihre Tochter habe ihr gegenüber nie von Selbstmord gesprochen, auch nicht mit der Tötung der Kinder gedroht.

Auf die Frage der Staatsanwältin, warum denn ihre andere Tochter, die Schwester der Angeklagten, am Tattag in heller Aufregung bei der Polizei angekommen sei, reagierte sie mit Tränen: "Ich kann nicht mehr."

Der Richter fasste das Ergebnis des Verhandlungstages zusammen: Festzustellen sei die besonders schwere Schuld der Angeklagten, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus komme in Betracht, und es sei möglich, dass sie die Taten begangen habe.

Die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft folgen am Mittwoch, 22. Oktober, um 14 Uhr. Am Freitag, 24. Oktober, 10 Uhr, wird voraussichtlich das Urteil verkündet.

(RP)
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