Mönchengladbach Die Staatsanwaltschaft wirft Gladbacher (26) schweren Raub vor

Mönchengladbach · Am Abend des 20. Dezember 2013 soll der Mönchengladbacher (26) an der Roermonder Straße einen Fußgänger überfallen haben. Deshalb muss sich der 26-Jährige jetzt vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts wegen des Vorwurfs des "Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" verantworten. Die Wachtmeister hatten den Angeklagten kaum aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal A 227 gebracht, als die Staatsanwältin die Anklage verlas. Und die war nicht ohne.

An dem Dezemberabend 2013 soll der Angeklagte einen Fußgänger in Waldhausen an der Ecke Hamerweg angesprochen und dabei sofort mit einem metallenen Mülleimer auf das Gesicht des Opfers eingeschlagen haben. Auf den Ruf: "Ich bring dich um", soll der Fußgänger seine Hände schützend vor sein Gesicht gehoben haben.

Laut Anklage hat der 26-Jährige dann die Herausgabe eines Handys gefordert. Als das Opfer angab, kein Handy dabei zu haben, habe er Geld verlangt. Als der Fußgänger versuchte, sich von dem Angreifer zu lösen und ihn auf den Boden zu bringen, stürzte er selbst. Der Angeklagte soll mit Fußtritten reagiert haben. Laut Anklage soll das Opfer bei dem Überfall Prellungen und Platzwunden erlitten haben. Außerdem habe der Mann wegen einer Netzhautablösung am Auge operiert werden müssen.

Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger erklären, dass er den Prozess zunächst schweigend verfolgen wolle. Zum Auftakt sagte er weder zur Person noch zur Anklage aus. Zeugen standen dem Gericht vorerst nicht zur Verfügung. Auch auf das erkrankte Opfer musste die Zweite Strafkammer verzichten.

Dass der Mönchengladbacher nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank Platz nehmen musste, wurde klar, als ein Wachtmeister ein dickes Aktenbündel auf den Richtertisch legte. In der Vergangenheit war der Mönchengladbacher bereits vom Schöffengericht verurteilt worden. Dieses Urteil muss von der Zweiten Strafkammer am Ende des Raubprozesses in ein neues Urteil einbezogen werden. Deshalb wurden die Akten, in denen das Schöffengerichtsverfahren festgehalten wurde, in den Gerichtssaal gebracht.

Der Prozess wird mit Zeugen fortgesetzt.

(RP)
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