Mönchengladbach "Die Bilder lassen mich nicht mehr los"

Mönchengladbach · Das Verfahren gegen die Autofahrerin aus Jüchen, die am 22. September auf der Kölner Straße zwei Kinder anfuhr und eins dabei tötete, wird eingestellt. Nach Zeugenaussagen hätte die 55-Jährige eine Kollision kaum verhindern können.

 Viele trauerten mit den Angehörigen des getöteten achtjährigen Jungen und stellten an der Unfallstelle Kerzen und Spielzeug auf.

Viele trauerten mit den Angehörigen des getöteten achtjährigen Jungen und stellten an der Unfallstelle Kerzen und Spielzeug auf.

Foto: Titz

Gleich zu Prozessbeginn bat die Angeklagte, etwas erklären zu dürfen, was sie den Angehörigen der Opfer eigentlich schon viel früher sagen wollte: "Ich bin sehr traurig über die Situation. Wir wollten die Familien besuchen und ihnen persönlich unser Beileid aussprechen, aber das wurde nicht gewünscht." Unter Tränen fuhr die 55-Jährige aus Jüchen fort: "Ich wollte, das wäre nie passiert. Immer, wenn ich Kinder in dem Alter der beiden Verunglückten sehe, kommt alles wieder hoch. Die Bilder lassen mich nicht los. Ich kann nachts nicht mehr schlafen."

Am 22. September 2016 war es auf der Kölner Straße zu einem tragischen Unfall gekommen. Die Angeklagte war mit ihrem Fiesta auf der Kölner Straße unterwegs gewesen, als es plötzlich zu einer Kollision kam. Die Frau hatte zwei kleine Kinder angefahren: einen achtjährigen Jungen, der am Unfallort reanimiert werden musste, anderthalb Stunden später aber im Krankenhaus starb, und dessen kleine Cousine, die schwer verletzt wurde. Die 55-Jährige wurde angeklagt wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Die Trauer und die Anteilnahme waren nach dem Unfall riesengroß: Kerzen, Blumen und Stofftiere wurden an der Unglücksstelle aufgestellt. Es gab eine Spendenaktion für die Beerdigung des Achtjährigen.

Gestern begann nun der Prozess, für den ursprünglich drei Verhandlungstage angesetzt waren. Doch schon nach den ersten drei Zeugenaussagen wurde den Beteiligten klar: "Wenn überhaupt, dann kann der Angeklagten nur eine Fahrlässigkeit im unteren Bereich vorgeworfen werden", wie der Richter sagte. So wurde das Verfahren vorläufig für die Dauer von sechs Monaten eingestellt. In der Zeit soll die 55-Jährige 1500 Euro an die Familie des Jungen und 500 Euro an die des Mädchens zahlen.

"Wie der Blitz" seien die Kinder plötzlich auf die Straße gelaufen", sagte ein Zeuge, der mit seinem Arbeitskollegen in einem Firmenwagen hinter der Unfallfahrerin fuhr. Er habe die Kinder von seinem erhöhten Fahrersitz aus gesehen. Sie seien zunächst dicht an der Straße gelaufen, dann seien sie plötzlich nach links abgebogen. Sein Kollege, der als Beifahrer zunächst aus dem seitlichen Fenster geguckt hatte, hatte seinen Nebenmann "Oh, nein" rufen hören. Da sei der Unfall auch schon passiert. "Ich habe die Kinder von meinem erhöhten Sitz aus gesehen, aber ob die Fahrerin vor mir sie auch sehen konnte, weiß ich nicht", sagte der Zeuge, der am Steuer des nachfolgenden Firmenwagens gesessen hatte. Er sei mit weniger als 50 km/h unterwegs gewesen und die Distanz vor ihm fahrenden Fiesta habe sich weder verringert noch vergrößert.

Ein Niederländer, der zum Unfallzeitpunkt als Fußgänger mit seinen Enkelkindern unterwegs war, sagte vor Gericht aus, dass der Junge und das Mädchen vor ihm gingen. Sie seien auf dem Grünstreifen zwischen Straße und Bürgersteig gelaufen und immer wieder hinter den dortigen Bäumen aus seinem Blickfeld verschwunden.

Die Angeklagte war nach dem Unfall ausgestiegen. Da habe sie die beiden Kinder zum ersten Mal gesehen, sagte sie aus. Zeugen hatten berichtet, dass die Frau geschrien habe, als sie den Jungen am Boden sah. Sie selbst berichtete gestern, dass sie kurze Zeit später ihr Bewusstsein verloren habe. Die 55-Jährige musste sich nach dem Unfall in psychologische Behandlung begeben. Ärzte bescheinigen ihr eine depressive Erkrankung und ein Trauma. Auch jetzt ist die Frau, selbst Mutter von zwei erwachsenen Kindern, noch in psychiatrischer Behandlung. Das Geschehen, so bestätigen Therapeuten, sei noch immer nicht verarbeitet.

Dem Vater des angefahrenen Mädchens - beide waren gestern im Gerichtssaal - sagte der Richter gestern, dass der Unfall an Tragik nicht zu überbieten sei. Nichts könne das Geschehen wieder gut machen. Aber hier gehe es um die strafrechtliche Auswertung. Die Mutter des getöteten Jungen war auf Anraten ihres Anwalts nicht zum Prozesstermin erschienen.

(gap)
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