Mönchengladbach Der Laternen-Fall

Mönchengladbach · Die Stadt will nach und nach alle Straßenlampen von Privatgrundstücken entfernen. In einem Fall blieb das nicht ohne Folgen: Die versetzte Laterne wurde prompt umgefahren. Gerade wieder aufgerichtet, rumste es erneut.

Den Anwohnern der Fröbelstraße in Odenkirchen mag die Aktion gar nicht einleuchten. Jahrelang haben zwei Straßenlaternen ihre kleine, schmale Sackgasse ohne Bürgersteig von privaten Vorgärten aus beleuchtet. Alle waren zufrieden, niemand hat sich beschwert. Die Welt an der Fröbelstraße war in Ordnung, bis vor etwa sechs Monaten eine Lampe plötzlich versetzt wurde. Jetzt steht die Straßenlaterne auf der Fahrbahn und wird als störend empfunden. Das heißt: Stehen ist vielleicht nicht das richtige Wort. Denn innerhalb kurzer Zeit wurde die Lampe schon zweimal umgefahren. Zuletzt bereitete ein Müllfahrzeug dem aufrechten Leuchtkörper den Garaus.

Der regelmäßige Laternen-Fall wundert die Anwohner wenig. „Das Ding steht im Weg“, sagen sie. „Unsere Straße ist eng, und auf einer Seite wird immer geparkt. Viele Leute drehen nicht im Wendehammer, sondern vorher in einer Einfahrt, und genau in dieser Höhe befindet sich auch die Laterne“, berichtet Anwohnerin Irmgard Wilms. Sie und ihre Nachbarn fragen sich, wie oft die Laterne noch kippen muss, bis die Stadt einknickt und den Mast wieder auf ein Privatgrundstück setzt, wo doch keiner etwas dagegen hat.

Fahrbahnbreite oft nur drei Meter

In der Verwaltung sieht man das ganz anders. „Unser Bestreben ist es, alle Straßenlaternen im öffentlichen Raum zu installieren“, erklärt Stadtsprecher Dirk Rütten. Denn Lampen auf Privatgrundstücken bedeuten für die Stadt erheblichen Mehraufwand. Werden sie versetzt, bedürfe es keines Grundbucheintrags mehr. Bei Hausverkäufen müsse beim neuen Besitzer nicht mehr um Erlaubnis gefragt werden. Und bei Reparaturen oder neuen Leitungen fiele die Abstimmung mit dem Grundstücksinhaber weg. Stadtsprecher Rütten: „Außerdem ist die Fröbelstraße mit 4,50 Metern breit genug. In Neubaugebieten beträgt die Fahrbahnbreite oft nur drei Meter.“

Bei Straßensicherheitsprüfungen wurden städtische Mitarbeiter auf besagte Laterne an der Fröbelstraße aufmerksam. Sie wurde als „Wackelkandidat“ eingestuft und deshalb auf die Straße versetzt, wo es mit der Standsicherheit auch nicht besser bestellt ist, wie sich jetzt herausstellt. Die zweite Straßenleuchte war in Ordnung und blieb, wo sie ist.

Die Anwohner sind sich relativ sicher, dass die nun erneut reparierte Lampe bald wieder kippt. Bisher waren die Beschädigungen Versicherungsfälle. Aber was ist, wenn sich der nächste Unfallverursacher nicht meldet?

(RP)
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