Mönchengladbach Dealer soll kiloweise Drogen und Waffen in Rheydt gehortet haben

Mönchengladbach · Drogenhandel mit Waffen, das wirft die Staatsanwältin dem 32-jährigen Angeklagten vor. Die Anklagevertreterin hat gestern im Prozess vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts für den vorbestraften Dealer eine Haftstrafe von zehn Jahren und dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert.

Bereits zum Prozessbeginn hatte der 32-Jährige zugegeben, mit elf Jahren mit Haschisch angefangen und als 15-Jähriger Amphetamine konsumiert zu haben. Als Dealer hatte sich der Angeklagte im Gerichtssaal zu erkennen gegeben. Allerdings wollte er weder zu seinen Drogenlieferanten noch zu den auffällig hohen Rauschgiftmengen eine Aussage zu machen.

Tatsächlich waren am 28. Mai bei einer Durchsuchung in den Räumen in dem Rheydter Bungalow des Angeklagten 5,5 Kilogramm Cannabis, 4,5 Kilogramm Amphetamin, drei Kilogramm MDMA, 436 LSD-Trips sowie 3625 Ecstasytabletten gefunden worden. Das sind immerhin 78 000 Konsumeinheiten, eine beträchtliche Menge. Als die Polizeibeamten damals an der Tür klingelten, hatte der Angeklagte vergeblich versucht, durch den Garten zu entkommen. Zwar hatten die Beamten einen Postboten vorgeschickt, um den Besitzer des Rheydter Bungalows in Sicherheit zu wiegen. Doch der nur mit einer Jogginghose bekleidete Angeklagte hatte die Beamten bereits gesehen. "In den Räumen wimmelte es von Drogen und von Waffen", erinnerte sich gestern ein Polizeibeamter in seiner Zeugenaussage. Bei der Durchsuchung wurden gefährliche Werkzeuge und Waffen entdeckt. Ein Luftgewehr und eine Schreckschusspistole waren allerdings nicht funktionsbereit. Aber im Flur stand eine Kiste mit zahlreichen Messern und einem Schlagring. An der Tür hing ein Baseballschläger. Das sei doch nur ein Präsent aus Spanien, verteidigte sich der Angeklagte. Die gefundenen Waffen und Werkzeuge seien nur Sammelstücke, für die er sich bereits als Junge interessiert habe, sagte der 32-Jährige.

Doch die Staatsanwältin wertete die Taten des Rheydters als "Drogenhandel mit Waffen", den der Gesetzgeber mit Freiheitsstrafen von fünf Jahren bis zu 15 Jahren ahndet. Auch wenn das Luftgewehr und die Pistole ohne Patronen gefunden worden seien, so waren die zahlreichen Stichwerkzeuge griffbereit in der offenen Kiste entdeckt worden.

Neben der zehnjährigen Haftstrafe hatte die Staatsanwältin außerdem die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gefordert. Schließlich hatte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten eine Neigung zu Drogen im Übermaß attestiert. Doch der Verteidiger forderte für seinen Mandanten die Verurteilung in einem minder schweren Fall. Das Urteil bleibt abzuwarten.

(RP)
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