Nach Ampel-Aus in Mönchengladbach Darum gibt es jetzt keine Neuwahlen

Mönchengladbach · Die Ampel-Koalition im Stadtrat Mönchengladbach ist gescheitert. Aber was nun? Neuwahlen? Ein Blick ins Kommunalrecht des Landes NRW zeigt, dass es keinen Paragraphen gibt, der sich mit einem solchen Fall beschäftigt.

Stimmen zum Ampel-Aus in Mönchengladbach
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"Es kann keine Neuwahlen geben, denn es können ja trotzdem im Rat noch Mehrheiten gebildet werden", erklärt Beigeordneter Dr. Michael Schmitz auf RP-Anfrage. Lediglich bei einer Auflösung des gesamten Rates finden drei Monate nach Bekanntgabe der Auflösung Neuwahlen statt. Das Ministerium kann durch Beschluss der Landesregierung ermächtigt werden, einen Rat aufzulösen, wenn er dauernd beschlussunfähig ist oder wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben aus anderen Gründen nicht mehr gesichert ist.

"Die Mitglieder der kommunalen Vertretungen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen wird vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzt und bekannt gemacht", heißt es aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Gründe für lokale Neuwahlen gibt es nur in extremen Ausnahmesituationen, wie dem Tod des amtierenden Bürgermeisters. In diesem Fall würde die Aufsichtsbehörde in Mönchengladbach einen neuen Wahltermin bestimmen können.

Dadurch, dass es keine Möglichkeit für vorgezogene Neuwahlen auf kommunaler Ebene gibt, soll eine kontinuierliche Arbeit im Rat der Stadt gewährleistet werden.

(ape/evo)
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