Steigende Corona-Fallzahlen Mönchengladbach überschreitet 50er-Marke und wird Risikogebiet
Mönchengladbach · Die Sieben-Tage-Inzidenz in Mönchengladbach hat am Mittwochnachmittag mit 49 Neuinfektionen und einem Wert von 59 die kritische Schwelle überschritten. Am Donnerstag tritt die Gefährdungsstufe 2 in Kraft.
Die Gefährdungsstufe 2 hat die Stadt Mönchengladbach mit einer neuen Allgemeinverfügung festgestellt, teilt sie am Mittwochnachmittag mit. Das bedeutet, dass ab Donnerstag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung in Kraft treten. Konkret heißt das für die Mönchengladbacher:
Sperrstunde Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
Veranstaltungen und Versammlungen sind ab dem vierten Tag der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen nur zulässig, wenn spätestens drei Tage vor der Veranstaltung ein Hygienekonzept nach § 2b der Coronaschutzverordnung an das Ordnungsamt geschickt wurde. Das Ordnungsamt ist erreichbar unter hotline32@moenchengladbach.de. Auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen nur mit bis zu 250 Personen im Innenraum und 500 Personen im Freien zulässig.
Bei Festen mit herausragendem Anlass (etwa Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Tauf-, Geburtstags oder Abschlussfeiern) dürfen außerhalb einer Wohnung höchstens zehn Personen teilnehmen. Bei Geburtstagen gilt nur ein besonderer (18. Geburtstag) oder runder Geburtstag (zum Beispiel 50. Geburtstag) als herausragend.
Kontaktbeschränkung In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen und auf Märkten.
Die Maskenpflicht gilt nach wie vor in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Auch das durch die Allgemeinverfügung der Stadt bereits am Montag verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in festgelegten Innenstadtbereichen bleibt unverändert gültig.
Die Gefährdungsstufe kann erst aufgehoben werden, nachdem der Grenzwert der Sieben-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 50 unterschritten hat.
Das Bürgertelefon der Stadt Mönchengladbach ist nach wie vor montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 02161 25 54 321 (keine medizinische Beratung) erreichbar. Gewerbetreibende, Vereine und Veranstalter können sich bei Fragen zu den Bestimmungen der Coronaschutzverordnung per Mail unter hotline32@moenchengladbach.de melden.