Pandemie in Mönchengladbach Coronavirus breitet sich immer schneller aus

Mönchengladbach · Noch nie gab es in Mönchengladbach so viele Neuinfektionen an einem Tag wie am Sonntag. Die Sieben-Tage-Inzidenz erreichte einen neuen Spitzenwert, eine weitere Person ist mit Covid-19 gestorben. Am Samstag wurde bereits eine Kita geschlossen.

 Die Zahl der positiven Corona-Tests in Mönchengladbach nimmt immer weiter zu.

Die Zahl der positiven Corona-Tests in Mönchengladbach nimmt immer weiter zu.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

71 Neuinfektionen – noch nie seit Ausbruch der Pandemie in Mönchengladbach meldete das Gesundheitsamt so viele neue positive Tests wie an diesem Sonntag. Die Sieben-Tage-Inzidenz kletterte laut Robert-Koch-Institut auf 84,7, nachdem der Wert am Samstag zunächst leicht gesunken war. Mit den Zahlen von Samstag sind am Wochenende in Mönchengladbach damit insgesamt 96 neue Corona-Fälle bekannt geworden. „Es hat keinen Superspreader gegeben, der viele angesteckt hat, oder eine einzelne Infektionskette, die für viele Fälle verantwortlich ist“, sagte Stadtsprecher Mike Offermanns. Die Ausbrüche gab es auch nicht etwa in einer einzelnen Einrichtung. Das spricht dafür: Das Virus verbreitet sich immer schneller. Allein in der vergangenen Woche und damit seit Beginn der Einstufung der Stadt in Gefahrenstufe eins gab es 221 neue Infektionen.

Die Hälfte der positiven Tests am Sonntag seien bei Kontaktpersonen von Infizierten festgestellt worden, die bereits in Quarantäne waren. Hinzu kommen einige Reiserückkehrer und Patienten, die sich mit Symptomen bei ihren Ärzten meldeten und positiv getestet wurden.

Die Stadt meldete am Sonntag auch einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Virus. Eine Person (Jahrgang 1937) mit Vorerkrankungen verstarb an Covid-19 in einem Krankenhaus. 990 Gladbacher befanden sich am Sonntag in Quarantäne. Auch das ist ein neuer Spitzenwert.

Am Samstag hatte die Stadt bereits die Kita Liebfrauen an der Bettrather Straße geschlossen. Wie die Stadt am Samstag mitteilte, sei dort ein Mitglied des Teams infiziert. Die Einrichtung, die erst im August eröffnet worden war, bleibt deshalb vorsorglich bis zum 30. Oktober geschlossen. „Die Kindertagesstätte arbeitet nach einem offenen Konzept, deshalb kann der Betrieb wegen der Quarantänemaßnahmen bis zur Klärung weiterer Infektionen nicht aufrechterhalten werden“, teilte die Stadt mit. 60 Mitarbeiter und Kinder wurden vorsorglich in Quarantäne geschickt. Unklar ist, ob es dort inzwischen weitere positive Tests gegeben hat.

Damit gilt in der Stadt weiter die Gefährdungsstufe 2. Das sind die seit Donnerstag gültigen Regeln:

Sperrstunde Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

Veranstaltungen und Versammlungen sind ab dem vierten Tag der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen nur zulässig, wenn spätestens drei Tage vor der Veranstaltung ein Hygienekonzept nach § 2b der Coronaschutzverordnung an das Ordnungsamt geschickt wurde. Das Ordnungsamt ist erreichbar unter hotline32@moenchengladbach.de. Auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen nur mit bis zu 250 Personen im Innenraum und 500 Personen im Freien zulässig.

Bei Festen mit herausragendem Anlass (etwa Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Tauf-, Geburtstags oder Abschlussfeiern) dürfen außerhalb einer Wohnung höchstens zehn Personen teilnehmen. Bei Geburtstagen gilt nur ein besonderer (18. Geburtstag) oder runder Geburtstag (zum Beispiel 50. Geburtstag) als herausragend. Für den privaten Raum (zum Beispiel in Haus, Wohnung oder Garten) gilt die dringende Empfehlung, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.

Kontaktbeschränkung In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen und auf Märkten.

Die Maskenpflicht gilt nach wie vor in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Auch das durch die Allgemeinverfügung der Stadt bereits am Montag verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in festgelegten Innenstadtbereichen bleibt unverändert gültig.

Die Gefährdungsstufe kann erst aufgehoben werden, nachdem der Grenzwert der Sieben-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 50 unterschritten hat.

Das Bürgertelefon der Stadt Mönchengladbach ist nach wie vor montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 02161 25 54 321 (keine medizinische Beratung) erreichbar. Gewerbetreibende, Vereine und Veranstalter können sich bei Fragen zu den Bestimmungen der Coronaschutzverordnung per Mail unter hotline32@moenchengladbach.de melden.

Woher weiß ich, wo die Maskenpflicht gilt?

Wie Stadtsprecher Dirk Rütten mitteilte werden in Kürze Schilder oder Hinweistafeln an den ausgewiesenen Flächen aufgestellt, auf denen die Maskenpflicht nun auch im Freien gilt. Der Kommunale Ordnungsdienst werde kontrollieren. „Wer nach einer Aufforderung keinen Mund-Nasen-Schutz aufzieht, muss ein Bußgeld von mindestens 50 Euro zahlen“, so Rütten.

Altenheime Die Sozial-Holding, die die städtischen Altenheime betreibt, spricht sich ausdrücklich gegen ein neuerliches Besuchsverbot in ihren Einrichtungen aus. „Wir werden die Heime nicht wieder schließen, es wird keine neuen Besuchsverbote geben“, sagt Geschäftsführer Helmut Wallrafen. Er ruft Angehörige, die die Bewohner besuchen wollen, zu Respekt für die Schutzmaßnahmen auf, die nun auch womöglich erneut verschärft würden. Bei 95 Prozent der Besucher sei dies auch kein Problem. Damit bleibt es bei der bisherigen Regelung: Die Besuchszeit beträgt sechs Stunden am Tag, aber Besuche müssen vorher telefonisch angemeldet werden.

Auch die Caritas will ihre Pflegeheime weiter für Besucher geöffnet lassen. „Wir wollen die Bewohner schützen, aber auch verhindern, dass sie vereinsamen“, sagt Caritas Sprecher Georg Maria Balsen. Es werde ein Screening der Besucher geben und bei Auffälligkeiten in Kürze auch der vom Land verordnete Schnelltest eingesetzt. „Wir sind fieberhaft dabei, das umzusetzen“, sagt Balsen.

Krankenhäuser Hier gibt es einen Besucherstopp seit Freitag, 23. Oktober. Das Verbot gilt bis auf Weiteres, ist also erstmal unbefristet. „Das ist bedauerlich, aber es handelt sich um eine unerlässliche Sicherheitsmaßnahme“, sagt Christina Jacke, Sprecherin der St.-Augustinus-Gruppe, die das Krankenhaus Neuwerk betreibt.In praktisch allen Kliniken sind Besuche aus ethischen Gründen auch weiter möglich. Das gelte nach Angaben der Stadt etwa bei Kindern und Schwerstkranken. „Auch in diesen Fällen darf pro Patient nur ein festgelegter Angehöriger ins Krankenhaus, und das auch nur, wenn er symptomfrei ist. Die Besuchsregelung ist nötig, um die Verbreitung des Virus einzudämmen“, so die Stadt. Konkret bedeutet das etwa für das städtische Elisabeth-Krankenhaus: Das Haupthaus, die Geriatrie und die Tagesklinik sind für Besucher tabu, in der Kinderklinik darf aber eine Begleitperson mit. In der Geburtsklinik sind ebenfalls Begleitpersonen erlaubt, sagt „Eli“-Sprecher Tobias Mahnke. Auch auf der Intensivstation ITS gilt die Ausnahmeregelung. Im Bethesda-Krankenhaus der Johanniter werde mit entsprechenden Besuchen bei Kindern etwa in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie gerechnet. „Die Hygienekonzepte funktionieren gut, das ist jetzt eine andere Situation als im Frühjahr“, sagt Rita Tönjann, Direktorin des Bethesda-Krankenhauses. Dennoch sei es besser, jedes Risiko zu minimieren. Auch im Krankenhaus Neuwerk ist nach Angaben von Sprecherin Christina Jacke die Geburtshilfe und die Kinderklinik vom Verbot ausgenommen.

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