Allgemeinverfügung in Mönchengladbach Neue Corona-Regel für Sporttraining mit Kindern

Mönchengladbach · Für Training unter freiem Himmel mit Kindern unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu zehn Teilnehmern gibt es jetzt eine Lockerung.

 Für Training mit Kindern im Freien gilt ab Dienstag in Mönchengladbach eine neue Regel.

Für Training mit Kindern im Freien gilt ab Dienstag in Mönchengladbach eine neue Regel.

Foto: dpa/Robert Michael

Die Stadtverwaltung hat nach Austausch mit dem Landesgesundheitsministerium einen wichtigen Hinweis für Sportvereine, welche Regeln zum Schutz gegen eine Corona-Infektion ab Dienstag, 6. April, bei Trainingseinheiten gelten: Beim Üben im Freien mit Kindern unter 14 Jahren ist demnach kein negatives Corona-Testergebnis notwendig für Trainingsgruppen bis zu zehn Kindern sowie maximal zwei Ausbildern. Erst für Gruppen zwischen zehn und maximal 20 Kindern plus zwei Trainern gelte, dass alle ein aktuelles negatives Schnelltestergebnis vorlegen müssen, so die Stadt. Diese Bestimmungen weichen von früheren Regelungen ab, nach denen in Gruppen bis zu 20 Kindern trainiert werden konnte, aber alle Kinder und Trainer ein negatives Testergebnis brauchten. Aber auch weiterhin gilt für das Training mit Kindern im Verein, dass das negative Ergebnis von einer anerkannten Teststelle sein muss. „Selbsttests wie in der Schule reichen nicht“, sagt die Verwaltung.

Weil die Stadt Mönchengladbach seit dem 30. März eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 verzeichnet, nutzt sie die nach der Coronaschutzverordnung NRW mögliche Testoption. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist seit Karfreitag veröffentlicht und tritt am Dienstag, 6. April, für das gesamte Stadtgebiet in Kraft.

(RP)
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