Corona-Maßnahmen in Mönchengladbach Ab Freitag keine generelle Maskenpflicht in der Innenstadt mehr

Mönchengladbach · Für Gastronomie, Sport und Veranstaltungen gibt es ab Freitag, 11. Juni, in Mönchengladbach weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Wir erklären, welche Maßnahmen sich nun ändern.

 Die vor Monaten verhängte Maskenpflicht auf den Straßen der Innenstädte von Rheydt und Gladbach fällt am Freitag.

Die vor Monaten verhängte Maskenpflicht auf den Straßen der Innenstädte von Rheydt und Gladbach fällt am Freitag.

Foto: Denisa Richters

Beim Bummel durch die Innenstädte von Gladbach und Rheydt muss ab Freitag, 11. Juni, nicht mehr grundsätzlich eine Schutzmaske getragen werden. Die Stadt hebt dann ihre seit Monaten geltende Allgemeinverfügung auf, nach der in bestimmten Straßenzügen der Innenstädte Maskenpflicht herrscht. Das heißt aber nicht, dass gänzlich und in allen Situationen auf die Maske verzichtet werden darf. Hier die wichtigsten Regeln und Lockerungen, die ab 11. Juni gelten, weil Mönchengladbach dank stabiler Inzidenz unter 35 in die Inzidenzstufe eins rutscht:

Abstand und Masken Die Mindestabstand-Regeln gelten weiter. Und in Sachen Maske gilt nach Angaben der Stadt: Gemäß Coronaschutzverordnung NRW muss eine Maske „unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich, sowie im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften“ getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht ebenfalls Maskenpflicht.

Kontakte Im öffentlichen Raum sind Treffen mit Personen aus fünf Haushalten ohne Test und Personenbegrenzung zulässig. „Alternativ können bis zu 100 Personen verschiedener Haushalte unter Testpflicht im öffentlichen Raum zusammenkommen“, so die Stadt. Private Veranstaltungen sind nun mit 250 Gästen im Freien ohne Testpflicht und mit bis zu 100 Gästen in Innenräumen bei negativem Coronatest-Ergebnis und Rückverfolgbarkeit der Gäste erlaubt. Die Maskenpflicht draußen entfällt. Bei privaten Partys sind bis zu 100 Gäste draußen und bis zu 50 Gäste drinnen jeweils mit negativem Test und Rückverfolgbarkeit zulässig – ohne Mindestabstand und Maskenpflicht.

Gastronomie Ab Freitag gilt auch für Innengastronomie keine Testpflicht mehr. Clubs und Diskotheken können in Außenbereichen bis zu 100 Gäste mit negativem Testergebnis empfangen, müssen aber deren Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

Einkaufen Für alle Geschäfte gilt: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde eingelassen werden.

Die Testpflicht bei Jahrmärkten und Spezialmärkten entfällt nach Angaben der Stadt erst frühestens zum 1. September.

Sport Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen bei Rückverfolgbarkeit erlaubt. So lange auch landesweit die Inzidenzstufe eins gilt, gibt es keine Testpflicht. Intensives Ausdauertraining ist nun drinnen mit bis zu 15 Personen zulässig.

Bei Sport sind bis 1000 Zuschauer erlaubt, maximal darf aber nur ein Drittel der verfügbaren Plätze für Zuschauer ausgeschöpft werden. „Die Testpflicht bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen entfällt, weil auch landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt“, so die Stadt. Rückverfolgbarkeit muss weiter gewährleistet sein, Mindestabstand muss weiter eingehalten werden.

Perspektivisch: Bleibt die Inzidenz stabil so niedrig, sind Sportfeste ab 1. September wieder möglich.

Freizeit Im bereits geöffneten Freibad im Volksgarten entfällt die Testpflicht für Besucher. Das Volksbad öffnet aufgrund der stabilen Inzidenz unter 35 ab Samstag, 12. Juni, wieder den Freizeitbereich mit Liegewiese. Auch die Anzahl der zugelassenen Gäste steigt auf 800. Das Volksbad hat die Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen umgestellt und öffnet jetzt in zwei Schritten: 12 bis 19 Uhr und 17 bis 19 Uhr für noch einmal 100 Badegäste. Ein Besuch ist ohne Corona-Test möglich. Weitere Infos zu den geltenden Corona-Maßnahmen und den Eintrittspreisen unter www.new-baeder.de/shop.

Kultur Für den Besuch von Kultureinrichtungen müssen keine Termine mehr vorab gebucht werden. Führungen sind mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kulturveranstaltungen drinnen und draußen dürfen von bis zu 1000 Besuchern besucht werden. Bei bis zu 200 Personen entfällt bei Außenveranstaltungen die Testpflicht.

So lange gleichzeitig auch NRW-weit Inzidenzstufe eins gilt, kann bei Veranstaltungen bis 1000 Zuschauern entweder die Mindestabstands-Pflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses entfallen. „Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind zulässig unter Testpflicht, Einhaltung des Mindestabstands und festen Sitzplätzen im Schachbrettmuster“, sagt die Stadtverwaltung.

Perspektivisch: Bleibt die Inzidenz stabil so niedrig, sind ab 1.September Musikfeste, Festivals und ähnliche Veranstaltungen möglich. Konzerte im „Strandkorb-Open-air“-Format im Sparkassenpark sind wegen dieses besonderen Hygienekonzepts nach Angaben von Betreiber Michael Hilgers aber unabhängig von dieser Regelung vorher möglich.

(hh)
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