Corona in Mönchengladbdach Das bedeutet die neue Corona-Verordnung

Mönchengladbach · Ab Freitag gelten wieder andere Regeln und Beschränkungen in Mönchengladbach. Ein Überblick, wie sich das auf den Alltag auswirkt.

 Die Lockerungen der neuen Corona-Schutzverordnung könnten die Gladbacher Altstadt wieder beleben.

Die Lockerungen der neuen Corona-Schutzverordnung könnten die Gladbacher Altstadt wieder beleben.

Foto: bauch, jana (jaba)

Die Corona-Schutzverordnung des Landes läuft aus. Ab Freitag ist eine neue Fassung gültig. Eine Übersicht, welche Regeln die wichtigsten sind und welche Auswirkungen sie haben.

  • Grundlage Die Verordnung basiert auf dem Beschluss des jüngsten Corona-Gipfels. Dort wurde eine Abkehr von der Inzidenz als alleiniger Richtwert beschlossen. Auch wurde die Umsetzung der „3G-Regel“ angekündigt und ein Limit für die Besucherzahl bei Großveranstaltungen definiert.
  • 3G-Regel Dreh und Angelpunkt der neuen Verordnung ist, dass Geimpfte, Genesene und Getestete (die drei „G’s“) wieder mehr Freiheiten bekommen. Grundsätzlich können sie wieder alle Einrichtungen und Angebote wahrnehmen. So soll „eine größtmögliche Normalisierung aller sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensbereiche“ erreicht werden, heißt es in der Verordnung.
  • AHA Die gängigen Verhaltensregeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, Alltag mit Maske) werden weiter empfohlen.
  • Inzidenz Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt als Kennzahl bestehen. Doch anstatt vier Inzidenzstufen (Mönchengladbach befindet sich derzeit in Stufe 2) gibt es künftig nur noch zwei: über oder unter der Marke von 35. Das heißt: Liegen die landesweite und die lokale Inzidenz unter 35, steht für die Bürger das Meiste offen. Wird die Grenze für fünf Tage in Folge überschritten, greift die 3G-Regel in Bereichen, wo sich Menschen näherkommen: etwa bei Veranstaltungen, in der Innengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen. Da NRW aktuell eine Inzidenz von über 35 aufweist, gelten ab Freitag im ganzen Land die gleichen Regeln.
  • Ausnahme Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Flüchtlingsunterkünften gilt die 3G-Regel grundsätzlich – und nicht erst ab einer Inzidenz von 35.
  • Maskenpflicht Die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht weiterhin (zum Beispiel im Handel oder bei Großveranstaltungen). Ausnahmen gibt es etwa am Sitzplatz in der Gastronomie oder bei Events und auch bei privaten Treffen oder in Clubs und Diskotheken, wenn alle Besucher immunisiert oder getestet sind.
  • Tests All jene, die nicht als „immunisiert“ gelten – also weder vollständig geimpft noch genesen sind –, müssen sich bald regelmäßig testen lassen, wenn sie Freizeitangebote wahrnehmen wollen. Die Tests dürfen dann maximal 48 Stunden alt sein. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Schulkinder. Zur Erinnerung: Bürgertests sollen ab Mitte Oktober kostenpflichtig werden. In Mönchengladbach gibt es aktuell mehr als 120 Teststellen.
  • PCR-Tests Sonderregeln beim Testen gibt es, wenn Menschen sich sehr nah kommen – zum Beispiel, weil getanzt wird. Dann muss statt eines Antigen-Schnelltests ein PCR-Test herhalten. Der kostet circa 90 Euro. Diese Sonderregel gilt in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, aber auch beim Erbringen sexueller Dienstleistungen.
  • Sportgroßveranstaltungen Die Zuschauerzahl wird auf 25.000 begrenzt. Liegt die Zahl der Besucher bei über 5000 darf zudem maximal die Hälfte der Höchstkapazität belegt werden. Der Borussia-Park fasst maximal 60.000 Zuschauer, bei Bundesligaspielen etwa 54.000.
  • Indikatoren Neben der Inzidenz soll künftig auf Kennzahlen wie die Hospitalisierung, die Impfquote und die Todesfälle geguckt werden. Festgeschrieben in der Verordnung sind diese Werte aber nicht. Der Umfang der Schutzmaßnahmen würde sich aber daran orientieren, heißt es.
  • Gültigkeit Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 20. August in Kraft und gilt vorerst bis zum 17. September.
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