Zusätzliche Informationen in Mönchengladbach Erste Impftermine können ab Montag vereinbart werden

Mönchengladbach · Ab Montag, 25. Januar, können Bürgerinnen und Bürger, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, einen Impftermin vereinbaren. Die Stadt Mönchengladbach bietet impfwilligen Senioren darüber hinaus weitere Hilfestellungen an.

 Der Covid-19-Impfstoff wird auf eine Spritze gezogen (Symbolbild).

Der Covid-19-Impfstoff wird auf eine Spritze gezogen (Symbolbild).

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat entschieden, dass die Terminvereinbarung zur Corona-Schutzimpfung über die Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert sein sollen. Sie ist ab kommenden Montag über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung www.116117.de oder über die kostenlose Telefonnummer 0800 116 117 01 möglich. Die ersten Impftermine werden für Montag, 8. Februar, angeboten.

Die Stadt Mönchengladbach informiert zusätzlich über die Terminvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung sowie über den Ablauf des Impfens im Impfzentrum Am Nordpark. So sind Informationen rund um das Thema Impfen im Internet unter www.notfallmg.de nachzulesen. Darüber hinaus informiert auch das Bürgertelefon der Stadt unter der Hotline 02161 2554321 die Seniorinnen und Senioren.

Das Bürgertelefon ist seit Beginn der Pandemie im Einsatz und beantwortet montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr Fragen zur aktuellen Lage, zu den sich fortlaufend ändernden Corona-Schutzverordnungen des Landes sowie zu den entsprechenden Verhaltensmaßnahmen und Regelungen. Als besonderen Service bietet die Hotline den über 80-Jährigen sowie den begleitenden Angehörigen unterstützende Hilfe an, indem der Prozess der Terminvereinbarung über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung erklärt wird.

Die Stadt macht in diesem Zusammenhang nochmals darauf aufmerksam, dass sie selbst keine Impftermine vergeben kann. Das geschehe ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung über Internet oder Telefon. Ebenfalls wichtig: Eine Impfung im Impfzentrum ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Das Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) wird, nach derzeitiger Vorgabe der NRW-Landesregierung, am 8. Februar den Betrieb aufnehmen. Impfberechtigte erhalten nach der Terminvergabe eine schriftliche Terminbestätigung für die Impfung und die Wiederholungsimpfung sowie weitere Unterlagen. Dazu gehören ein Aufklärungsbogen und eine Einverständniserklärung. Termine können auch von Angehörigen vereinbart werden.

(RP/togr)
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