Tatort Niederkrüchten Ehefrau sagt im Campingmord-Prozess aus

Mönchengladbach · Die Frau des auf einem Campingplatz in Niederkrüchten Ermordeten sprach beim Prozess am Mittwoch von Würgeattacken und Kontrollanrufen durch ihren Mann. Auch zwei Gladbacher sind mitangeklagt.

 Die wegen Mordes angeklagte Lebensgefährtin des Vierseners versteckte ihr Gesicht beim Prozessauftakt hinter einer blauen Kapuze. Am Mittwoch sagten nun die Ehefrau des Mannes und Polizeibeamte aus.

Die wegen Mordes angeklagte Lebensgefährtin des Vierseners versteckte ihr Gesicht beim Prozessauftakt hinter einer blauen Kapuze. Am Mittwoch sagten nun die Ehefrau des Mannes und Polizeibeamte aus.

Foto: Eva-Maria Geef

Nicht nur seine Beziehung mit der Neusserin, auch seine Ehe soll von Gewalt geprägt gewesen sein. Davon berichtete am Mittwoch die Ehefrau des Vierseners (54), der am 18. Januar auf einem Campingplatz in Niederkrüchten von seiner Lebensgefährtin (52) ermordet worden sein soll. Die Ehefrau erzählte vor dem Landgericht Mönchengladbach von Würgeattacken, Wutanfällen und einem Leben in Angst. Im Vorfeld hatte die wegen Mordes angeklagte Lebensgefährtin berichtet, vom Opfer nicht nur geschlagen und gewürgt worden zu sein, er habe auch ihre sozialen Kontakte kontrolliert. Die 53-jährige Ehefrau berichtete nun ebenfalls von körperlicher und psychischer Gewalt.

Während die Viersenerin bei der Polizei deutliche Aussagen gemacht hatte wie „ich lebte in ständiger Angst“, lenkte sie vor Gericht ein: „Ich möchte nicht nur negativ über meinen Mann sprechen“, als Richter und Staatsanwalt Fragen zum aggressiven Verhalten ihres Gatten stellten. „Von jetzt auf gleich konnte er ganz anders werden. Aber er hatte auch gute Seiten.“ Insbesondere in den ersten Monaten nach ihrem Kennenlernen 1996 sei er sehr „liebevoll, fürsorglich und nett“ gewesen. Etwa zehn Monate später habe sie „einen Streit vom Zaun gebrochen, ich habe ihn genervt“. Sie habe nicht einschlafen können und ihn gebeten, ins Schlafzimmer zu kommen, anstatt fern zu sehen. Er folgte ihr nach einem längeren Gespräch und schlug sie. „Danach hat er sich entschuldigt. Ich wusste da noch nicht, was mich die nächsten zwanzig Jahre erwarten würde.“ In regelmäßigen Abständen seien Misshandlungen und Drohungen gefolgt. „Er drohte, mich aus dem Fenster zu werfen oder die Treppe runter zu stoßen, er würde es wie einen Unfall aussehen lassen.“ Einmal habe sie ein Frühstücksbrötchen nicht ganz durchgeschnitten. „Das hat ihm nicht gepasst, da hat er mich gewürgt.“

Außerdem schilderte die Ehefrau einen Unfall im Jahr 2013, bei dem ihr Mann von der Leiter gestürzt sei und sich verletzt habe. Kurz zuvor habe sie heimlich eine Wohnung gemietet, „ich wollte dann in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschwinden“. Als ihr Ehemann im Krankenhaus lag, habe sie die Entscheidung überdacht und sei geblieben. Die 53-Jährige hatte der Polizei auch erzählt, sie sei zwar zu ihrem gestürzten Mann geeilt, „ich habe mich dabei aber nach einem Stein umgesehen. Ich hätte ihn mit diesem erschlagen.“ Als sie ihre Aussage nun wiederholte, klang ihre Stimme gedrückt: „In diesem Moment dachte ich, dass ich meine ganze Angst endlich beenden könnte.“

Sie und ihr Mann hätten seit 2015 in einer Art Wohn- und Zweckgemeinschaft gelebt. Zwar hätte sie keine Beziehung mit einem anderen Mann haben dürfen, auch, als er eine neue Partnerin hatte. „Aber er kümmerte sich um die Katzen, und er kaufte am Wochenende ein. Es war eigentlich schön.“ Verständnis für die Tat der Lebensgefährtin ihres Mannes, die ihn mit einem Pflasterstein erschlagen haben soll, nachdem zwei Männer ihn bewusstlos schlugen, habe sie nicht. Auch, wenn sie sich damals nach einem Stein umgesehen hätte: „Ich habe es schließlich nicht getan.“

Die Jugendkammer war zum Schluss gekommen, dass nur die Lebensgefährtin des Opfers wegen Mordes angeklagt werden könne. Bei ihrem Sohn (21) und zwei Freunden (23 und 24 Jahre) komme eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht. „Im Auto auf der Rückfahrt nach der Tat haben sie sich über den Zustand es Opfers unterhalten“, berichtet eine Polizistin, die an den Vernehmungen der jungen Männer beteiligt war. „Sie waren der Meinung, dass er mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen müsste wegen der von ihnen zugefügten Verletzungen.“ Die Ermittlungskommission habe den Eindruck, dass den jungen Männern durchaus bewusst gewesen sein könnte, dass beim Übergriff auf den 54-Jährigen mehr als ein Denkzettel geplant gewesen sei.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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