Ärgernis in Mönchengladbach Anwohner rätseln über Lücke im Bürgersteig

Mönchengladbach · Im nagelneuen Bürgersteig an der Rochusstraße klafft eine große Lücke. Das wundert nicht nur die Anwohner. Das könne passieren, erklärt die Stadt.

 An dieser Stelle fehlen etwa 15 Meter Bürgersteig.

An dieser Stelle fehlen etwa 15 Meter Bürgersteig.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Anwohner der Honschaft Broich-Peel rätseln zurzeit über eine Lücke. Die ist ungefähr 15 Meter lang und befindet sich im Bürgersteig an der Rochusstraße. Dabei wurden Gehweg und Parkstreifen erst vor wenigen Wochen neu angelegt. „Das ist sehr gut, und alle Anwohner sind damit einverstanden“, schreibt uns Norbert Meyer. Aber nicht nur er fragt sich, warum dieser Bürgersteig unterbrochen wurde. „Kindergartenkinder und Schulkinder müssen jetzt ein Stück über die Straße gehen oder die Straßenseite wechseln. Da ist ein Kindergarten in der Nähe. Ich finde, das ist nicht ganz ungefährlich“, sagt Norbert Meyer.

Wieso es zu der Lücke im Bürgersteig kam, ist den Einwohnern von Broich-Peel offenbar nicht erklärt worden. Den Arbeitern auf der Baustelle wohl auch nicht. Ein Straßenbauarbeiter soll einem Anwohner auf Nachfrage gesagt haben, dass kein Geld mehr da sei, um diese Lücke zu schließen. Andere vermuten, dass dieses Grundstück nicht der Stadt gehört und somit nicht bebaut werden darf. Genauso ist es. Oder besser gesagt: So war es. Denn die Stadt hat das Grundstück mittlerweile erworben. Auf Nachfrage unserer Redaktion gab es folgendes schriftliche Statement aus dem Rathaus: „Der Bereich zwischen den Hausnummern 215 und 219 konnte bislang noch nicht ausgebaut werden, weil die Stadt zum Ausbauzeitpunkt noch nicht im Besitz des Grundstückes war. Jetzt erfolgt noch eine Schluss-Messung, danach kann der Gehweg, voraussichtlich in einigen Wochen, zeitnah vervollständigt werden.“

Es komme vor, dass eine Erschließungsmaßnahme Stück für Stück bzw. teilweise erfolgt, damit die Anwohner nicht zu lange auf Weg und Straße warten müssen. Im Fall Rochusstraße sei die Anregung aus der Anwohnerschaft aufgenommen worden, schon mit dem Ausbau zu beginnen. Als der Auftrag für den Straßenbau vergeben wurde, hätten sich bereits alle anderen Flächen an der Straße im Besitz der Stadt befunden, nur besagtes Teilstück nicht. Formal sei der Ankauf erst nach der Auftragsvergabe abgeschlossen worden.

(gap)
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