Mönchengladbach Brandstiftung: Brisante Zeugenaussagen

Mönchengladbach · Ein Brandsachverständiger und zwei Zeugen sagten gestern bei der Fortsetzung des Indizien-Prozesses gegen einen 44-jährigen Mann vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landesgerichts aus.

Dem Autohändler aus Bergheim wird vorgeworfen, einen bisher unbekannten Dritten beauftragt zu haben, den Brand in seiner Kfz-Werkstatt und dem benachbarten Wohnhaus in Wegberg-Klinkum am 21. März 2004 zu legen. Er forderte nach der völligen Zerstörung der Halle und einem beträchtlichen Schaden an den anliegenden Gebäuden von seiner Wegberger Versicherung die Schadenssumme in Höhe von 839 000 Euro zurück. Diese verweigerte die Auszahlung wegen Betrugsverdachts. Der Tatbestand der Brandstiftung ist bereits eindeutig geklärt worden. Insgesamt 18 Benzin-Brandsätze wurden demnach vorsätzlich gelegt.

Bei der Verhandlung machte zunächst ein Brandsachverständiger Aussagen darüber, ob Einbruchspuren am Tatort zu finden waren. Streitpunkt war eine Glasscheibe, die laut Angeklagtem vor dem Brand im Eingangstor der Werkstatt eingedrückt worden sei. Dies wurde bereits in einer früheren Verhandlung, von einem durch das Gericht beauftragten Sachverständigen bestritten. Und auch gestern schloss der von der Versicherung beauftragte Gutachter einen Einbruch aus. Die Glasscheibe habe sich erst während des Brandes gelöst oder sei von der Feuerwehr eingedrückt worden, sagte er. Und auch die Schließmechanismen an Türen und Fenstern der Räume seien nicht angetastet worden.

Der erste von zwei geladenen Zeugen, deren Namen wegen des laufenden Verfahrens nicht veröffentlicht werden, machte gestern brisante Aussagen gegen den 44-jährigen Autohändler. Demnach sei der arbeitsunfähige Mann aus dem weiteren Bekanntenkreis des Angeklagten vor dem Brand gefragt worden, ob er nicht jemanden kenne, der für rund 15 000 Euro das Feuer legen würde. Dieses Angebot habe er zunächst nicht ernst genommen. Erst nach dem Brand, als dem Zeugen eine Zeitungsanzeige der betroffenen Versicherung gezeigt wurde, die eine Belohnung für die Mithilfe bei der Aufklärung des Falles ausgesetzt hatte, sei auch er von vorsätzlicher Brandstiftung überzeugt gewesen. Außerdem möchte der Zeuge ein brisantes Gespräch gehört haben, bei dem der Angeklagte mit einem Mittelsmann gesprochen habe. Darin sei es um die Auszahlung der Täter gegangen, die der Angeklagte erst nach der Überweisung der Versicherungssumme tätigen wollte. Der Angeklagte bestreitet beide Vorwürfe.

Am 12. August wird der Prozess mit weiteren Zeugenvorladungen im Landgericht fortgesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort