Urteil nach Fan-Attacke Drei Jahre Haft für ehemaligen Borussia-Vorsänger

Mönchengladbach · Borussia Mönchengladbachs ehemaliger Vorsänger, Nils B., muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das entschied am Donnerstag das Landgericht in Mönchengladbach. Der 29-Jährige hatte einem Fan während eines Spiels gegen den Kopf getreten. Das Opfer erlitt Hirnblutungen.

Borussia Mönchengladbach: Ultra wegen versuchten Totschlags vor Gericht
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Ultra wegen versuchten Totschlags vor Gericht

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Foto: Reichartz,Hans-Peter

Nils B. galt als vorbildlicher Fan. "Er war besonders sozial im Bereich der Fanszene von Borussia Mönchengladbach aktiv", stellte Richter Lothar Beckers am Donnerstag vor der Urteilsverkündung fest. Dennoch befand das Gericht Nils B. wegen gefährlicher Körperverletzung für schuldig - und verurteilte ihn zu drei Jahren Haft. "Eine Bewährungsstrafe kommt hier nicht mehr in Frage", sagte der Richter.

Im Dezember vergangenen Jahres ereignete sich die Tat, wegen der Nils B. im Mönchengladbacher Landgericht verurteilt wurde. Bei einem Heimspiel der Borussia gegen Darmstadt 98 kam es zwischen dem 29-Jährigen und einem betrunkenen Fan zu einer Rangelei, bei der Nils B. mit Bier vollgeschüttet wurde. Nach einer verbalen Auseinandersetzung schubste der Verurteilte den 37-Jährigen.

Während dieser taumelte, trat ihm Nils B. mit "voller Wucht" ins Gesicht. Dabei prallte das Opfer mit dem Hinterkopf auf den Boden. Ein Rettungshubschrauber brachte den 37-Jährigen in die Düsseldorfer Uniklinik. Er erlitt eine Hirnblutung mit Hirnödem. Außerdem wurde seine Zahnprothese durch den Tritt zerbrochen, Teile davon steckten im Rachen des Opfers. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen dieser "extrem rücksichtslosen und brutalen" Tat vier Jahre Haft wegen versuchten Totschlags. Der Verteidiger von Nils B. plädierte auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Er nannte dabei zwar kein Strafmaß, forderte jedoch, dass eine eventuelle Haft zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Zu Beginn des Prozesses sagte Nils B. mehrfach aus, er habe aus Notwehr gehandelt. Nach mehreren Zeugenaussagen, die keine Notwehrsituation beschrieben hatten, gestand der ehemalige Vorsänger, den Mann aus Wut und Ärger geschubst und getreten zu haben. Er habe sich von dem Opfer provoziert gefühlt, da dieses ihn nach dem Rempler einer sogenannten "Biertaufe" unterzog. Laut dem Richter träufelte der 37-Jährige dabei mehrere Spritzer Bier aus einem Becher in Richtung des ehemaligen Vorsängers. "Wenn man ins Stadion geht, dann muss man bestimmte Dinge einfach hinnehmen. Man begibt sich dann in eine Situation, in der es nun mal vorkommt, dass man Bier abbekommt oder Senf an der Jacke klebt", sagte der Richter nach der Urteilsverkündung.

Den Tatbestand der versuchten Tötung konnte das Gericht nicht erkennen. Mehrere Zeugenaussagen hätten nicht belegen können, dass der Tritt von Nils B. gezielt gegen den Kopf des Opfers ging. Stattdessen kam das Gericht zu einer anderen Entscheidung: "Wenn man jemanden, der offensichtlich betrunken ist, in so einer Situation derart traktiert, wie es Herr B. getan hat, dann handelt es sich dabei um gefährliche Körperverletzung", sagte der Richter. Außerdem sei Nils B. während der Tat, im Gegensatz zum Opfer, nüchtern gewesen. Laut dem Gericht muss die Tragweite seiner Handlung bewusst gewesen sein.

Das Strafmaß fiel laut dem Gericht milder aus, weil es sich um einen "minderschweren Fall" handelt. Diese Feststellung begründete Beckers damit, dass sich Nils B. zuvor mit dem 37-Jährigen auf einen Täter-Opfer-Ausgleich einließ. In dem Gespräch vereinbarten beide, dass Nils B. 8000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen werde. "Damit wurde der Rechtsfrieden wieder hergestellt. Der Angeklagte hat deutlich gemacht, dass er seine Tat bereut", sagte der Richter. Ob der Verurteilte in Revision gehen wird, war am Donnerstag noch unklar.

(skr)
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