Prozess in Mönchengladbach Borussia- gegen Bayern-Fans: Freispruch für 26-Jährigen

Mönchengladbach · Für ihre Zeugenaussage im Fußball-Fan-Streit vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht mussten die drei Bayern-Fans aus Süddeutschland anreisen und nach einer Hotelübernachtung im Gerichtssaal erscheinen. Auf der Anklagebank saß ein Borussia-Fan.

Die Staatsanwältin warf dem 26-Jährigen, der bisher noch nie aufgefallen war, Raub und Körperverletzung vor. Auch er wurde von Zeugen begleitet.

Tatsächlich ging es um ein Fußballspiel zwischen Bayern München und Borussia Mönchengladbach am 18. Mai vergangenen Jahres und die wenig freundlichen Begegnungen der Bayern- und Borussia-Fans im Umfeld dieses Spiels.

Die Borussenfans hätten sie bereits am Nordpark "angemacht", so die Bayern in ihren Zeugenaussagen im Gerichtssaal. "Mit den Schals waren wir bayernspezifisch gekleidet", berichtete ein 21-Jähriger. Aber gerade deswegen sollten die Bayern-Fans vom Nordpark verschwinden. "Das könnte sonst als Provokation gewertet werden", hätten die Gladbacher gewarnt.

"An dem Tag im Mai haben die uns angegriffen, geschubst, zu Boden gerissen und beraubt", beschuldigten die Bayern den Angeklagten und dessen Kumpel. Hinterher seien ihre Schals und zwei T-Shirts verschwunden gewesen. Der 26-Jährige sei ihnen aufgefallen, als er mit einer Bierflasche in der Hand offenbar auf sie losstürmen wollte. Das hätten dann zwei Polizeibeamte, die zu Pferd im Stadiongelände unterwegs waren, verhindert.

Doch der Angeklagte gab lediglich zu, damals eine Bierflasche in der Hand gehabt zu haben. Aber an einem Überfall sei er nicht beteiligt gewesen. "Es hat überhaupt nichts Überfallmäßiges gegeben", waren sich die Borussenfans sicher. Doch einer der Bayern behauptete im Gerichtssaal, er habe den Angeklagten an seinen Augen und als Glatzenträger wiedererkannt. Aber in den Zeugenaussagen gab es einige Widersprüche.

Einige der jungen Fußball-Freunde konnten sich auch nicht mehr genau erinnern. Die gestohlenen Schals und T-Shirts hingen allerdings später am Zaun. Dagegen war die Staatsanwältin von der Schuld des Borussenfans überzeugt. Sie forderte für den 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung. Doch das Schöffengericht schloss sich dem Antrag des Verteidigers an und sprach den Angeklagten mangels Beweises auf Kosten der Staatskasse vom Vorwurf des Raubes frei.

(RP)
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