Revision im Raser-Prozess Bundesgerichtshof muss sich mit Mönchengladbacher Raser-Fall beschäftigen

Mönchengladbach · Am Dienstag wurde ein Raser aus Mönchengladbach zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte 2017 einen Fußgänger totgefahren. Nun geht der Anwalt des Unfallfahrers in Revision.

Tödliches Autorennen in Mönchengladbach: Polizei stellt Unfall nach
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Polizei stellt den tödlichen Raser-Unfall nach

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Der Verteidiger des in Mönchengladbach zu drei Jahren Haft verurteilten Innenstadt-Rasers hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage. Das Gericht hatte den 29-Jährigen am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das hält Verteidiger Gerd Meister für deutlich zu hart – er hatte eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten gefordert. Nun wird sich demnächst der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen müssen.

Der 29-Jährige war mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch die Tempo-40-Zone in Mönchengladbach gefahren. Bei einem Überholmanöver hatte er auf der Gegenfahrbahn mit Tempo 80 einen Fußgänger erfasst. Der 38-Jährige wurde fast 40 Meter weit durch die Luft katapultiert und starb noch am Unfallort. Das Gericht war mit der Strafe über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Deren ursprüngliche Anklage wegen Mordes hatte es aber im Vorfeld nicht zugelassen.

(dpa/mre)
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